2022
Neue Veröffentlichung in Labour Economics

Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hatte seit März 2020 in vielen Ländern erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft. Viele Regierungen reagierten auf die Pandemie, indem sie die Arbeitnehmer ermutigten, von zu Hause aus zu arbeiten. Da davon auszugehen ist, dass die Heimarbeit auch nach dem Ende der Pandemie weiter praktiziert wird, ist eine umfassende Bewertung der Leistung der Arbeitnehmer bei der Heimarbeit für die Festlegung künftiger Maßnahmen von Bedeutung.

Yue Huang hat kürzlich eine neue Studie mit dem Titel "Home sweet home: Working from home and employee performance during the COVID-19 pandemic in the UK" in der Zeitschrift Labour Economics in Zusammenarbeit mit Sumit S. Deole, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bank- und Finanzwirtschaft der Universität Trier, und Max Deter, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg veröffentlicht. Unter Verwendung repräsentativer Daten aus dem Vereinigten Königreich stellten sie fest, dass die pandemiebedingte Zunahme der Häufigkeit der Heimarbeit mit einer höheren selbst wahrgenommenen Stundenproduktivität der erwerbstätigen Befragten verbunden ist. Dieser Zusammenhang ist schwächer bei Eltern mit erhöhtem Heimunterrichtsbedarf aufgrund von Schulschließungen während der Lockdowns. Darüber hinaus zeigt die Analyse der Wirkungsheterogenität die Rolle entscheidender berufsbezogener Merkmale bei der Grundassoziation auf. Mit Blick auf die Zukunft von Heimarbeit zeigen sie außerdem, dass die jüngsten Heimarbeitserfahrungen der Arbeitnehmer und die anschließenden Veränderungen der Stundenproduktivität eng mit ihrem Wunsch nach Heimarbeit in der Zukunft verbunden sind.

Neuerscheinung in Oxford Economic Papers

Neue Studie von Laszlo Goerke und Sven Hartmann zum Thema „Habit Formation and Trade Unions“ in der Fachzeitschrift Oxford Economic Papers veröffentlicht.

Die Annahme, dass Präferenzen separabel über die Zeit hinweg sind, also beispielsweise die Bewertung des heutigen Einkommens nicht von den Vermögensverhältnissen der Vergangenheit abhängt, war lange Zeit eine wichtige Basis für ökonomische Analysen menschlichen Verhaltens. Empirische Befunde legen jedoch nahe, dass das Wohlbefinden von Individuen nicht nur von ihrem gegenwärtigen Lohn bestimmt, sondern auch durch den Vergleich mit dem früheren Einkommen beeinflusst wird. Vielfach ziehen Beschäftigte einen über die Zeit hinweg ansteigenden Lohn einem sinkenden Einkommen vor, selbst wenn die Summe aller Zahlungen in beiden Fällen gleich ist. Entsprechend wirken sich Präferenzen, die von Vergleichen über die Zeit hinweg mitbestimmt werden, auf das Verhalten von Individuen aus, wie für eine Vielzahl von ökonomisch relevanten Situationen bereits gezeigt wurde. Sie haben folglich auch Einfluss auf die Wirkungsweise von Arbeitsmarktinstitutionen.

Aufbauend auf dieser Erkenntnis, untersuchen Laszlo Goerke und Sven Hartmann, inwieweit vergleichende Präferenzen die Ergebnisse von Tarifverhandlungen verändern und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. In ihrer theoretischen Analyse zeigen die beiden an der Universität Trier und am IAAEU tätigen Autoren, dass eine heutige Lohnerhöhung nicht nur zu einem Rückgang der Beschäftigung führt, sondern auch einen negativen Effekt auf den künftigen Nutzen der Beschäftigten impliziert. Dieser Effekt erhöht somit die Kosten einer Lohnerhöhung, relativ zu einer Lohnsteigerung in der Zukunft. Vergleichende Präferenzen führen folglich dazu, dass eine Gewerkschaft ein im Zeitverlauf ansteigendes Lohn- und damit ein sinkendes Beschäftigungsniveau präferiert, verglichen mit einem Szenario ohne vergleichende Präferenzen, mit entsprechenden Konsequenzen für Tarifverhandlungen. Die beiden Autoren zeigen zudem, dass regulatorische Änderungen, wie beispielweise Erhöhungen des Arbeitslosengeldes, die nur übergangsweise eingeführt werden, aufgrund der vergleichenden Präferenzen langfristige Auswirkungen auf Löhne und Beschäftigung haben.

Die vollständige Version des Artikels finden Sie hier.

Ehemalige IAAEU-Mitarbeiterin zum Mitglied des geldpolitischen Rates der polnischen Zentralbank ernannt

Wir gratulieren unserer ehemaligen Mitarbeiterin Joanna Tyrowicz sehr herzlich zu ihrer Ernennung als Mitglied des Rada Polityki Pieniężnej, des geldpolitischen Rates der polnischen Zentralbank. Sie wurde für eine sechsjährige Amszeit gewählt, währed der sie mit über die amtlichen polnischen Zinssätze der Zentralbank entscheidet. Wir wünschen ihr für ihr neues Amt alles Gute und dass sie weiterhin mit der für sie typischen Gelassenheit und Weitsicht agieren kann, die sie während ihrer Zeit an unserem Institut stets bewiesen hat!

Neue Aufsatzpublikation in Finance Research Letters

Sven Hartmann hat in Zusammenarbeit mit Lars Hornuf, einem früheren Mitarbeiter des IAAEU und Maik Eisenbeiß, Professor für Marketing an der Universität Bremen einen neuen Aufsatz zum Thema „Social media marketing for equity crowdfunding: Which posts trigger investment decisions?“ in der Fachzeitschrift Finance Research Letters veröffentlicht.

Die Studie befasst sich mit dem Kommunikationsverhalten von Startups in den sozialen Netzwerken im Zeitraum ihrer Equity-Crowdfunding-Kampagnen. In einem ersten Schritt untersuchen die Autoren welche Inhalte von Startups auf Facebook und Twitter veröffentlicht werden und unterscheiden dabei zwischen zwei Arten von Beiträgen: informative Beiträge, die Investierenden konkrete Informationen über das Unternehmen und die Crowdfunding-Kampagne liefern, die für eine Investitionsentscheidung relevant sein können und persuasive Beiträge, keine investitionsrelevanten Informationen enthalten und eher darauf abzielen, potenzielle Anleger zum Investieren zu animieren. Eine deskriptive Auswertung der Daten zeigt, dass ca. 82% aller betrachteten Beiträge persuasive Inhalte enthalten. Anhand von 26.883 individuellen Investitionsentscheidungen analysieren die Autoren, ob Startups den Erfolg ihrer Equity-Crowdfunding-Kampagnen durch Posts in sozialen Netzwerken beeinflussen können. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass sich sowohl informative Inhalte als auch persuasive Beiträge positiv auf die Anzahl der Investitionen auswirken können, während persuasive Beiträge auch das durchschnittliche Investitionsvolumen erhöhen.

Die vollständige Version des Artikels finden Sie hier.

Neue Veröffentlichung von Mitgliedern des IAAEU zu den Gründen für Arbeitszufriedenheit

Wenn man einem Verein beitritt oder Mitglied einer Organisation wird, die die eigenen Interessen vertritt, dann ist zu erwarten, dass die Zufriedenheit ansteigt. Wenn man diese grundsätzliche Überlegung auf Gewerkschaften anwendet, mündet sie in der Hypothese, dass Gewerkschaftsmitglieder eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen als ansonsten hinsichtlich Alter, Qualifikation und persönlichen Umständen vergleichbare Nicht-Mitglieder. Überraschenderweise zeigen frühe empirische Analysen der Beziehung zwischen Gewerkschaftsmitgliedschaft und Arbeitszufriedenheit für angelsächsische Länder genau das Gegenteil. Mitglieder einer Arbeit sind weniger zufrieden mit ihrer Arbeit. Dieser Gegensatz zwischen theoretisch begründeter Erwartung und empirischer Evidenz hat eine Debatte ausgelöst, die bereits fast ein halbes Jahrhundert andauert und in den letzten Jahren wieder intensiver geworden ist.

In ihrer Studie mit dem Titel Job Satisfaction and Trade Union Membership in Germany, die in der Zeitschrift Labour Economics erscheint, untersuchen Laszlo Goerke und Yue Huang vom IAAEU und dem Lehrstuhl für Personalökonomik den Zusammenhang vor dem Hintergrund der hiesigen industriellen Beziehungen. Bis jetzt gibt es noch keine umfassende Untersuchung der Thematik für Deutschland. Goerke und Huang finden ebenfalls einen negativen Zusammenhang zwischen Gewerkschaftsmitgliedschaft und Arbeitszufriedenheit. Wenn sie allerdings berücksichtigen, dass bestimmte Beschäftigte stärker ausgeprägte Interessen haben, einer Gewerkschaft beizutreten und Eigenschaften aufweisen, die eine Mitgliedschaft attraktiver machen, verschwindet die zuvor beobachtete negative Korrelation. Somit ist vorstellbar, dass Beschäftigte, die eine kritischere Einschätzung ihrer Arbeitsbedingungen haben, und daher eine geringere Arbeitszufriedenheit aufweisen, eher in eine Gewerkschaft eintreten, um ihre Situation zu verbessern. Aber selbst wenn pessimistische Beschäftigte eher in Gewerkschaften eintreten, ist zu erwarten, dass sie schlussendlich davon profitieren und ihre Arbeitszufriedenheit ansteigt.

Die Frage, warum sich diese Erwartung nicht in den empirischen Resultaten widerspiegelt, können Goerke und Huang mit ihrer Analyse allerdings nicht beantworten. Dafür bedarf es weiterer Untersuchungen, über die wir hier berichten werden, sobald sie verfügbar sind.

Didaktische Beitragsreihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“

Mit einem Beitrag von Dr. Thomas Klein und Georg Kuhs unter dem Titel „Der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ und seine Ausnahmen in der Klausur am Beispiel des Betriebsrisikos im Corona-Lockdown“ wird die Beitragsreihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das Juristische Studium fortgeführt. Die Reihe richtet sich vor allem an Studierende mit einem Schwerpunkt im Arbeitsrecht und ergänzt den arbeitsrechtlichen Podcast des IAAEU durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den dort besprochenen Fällen. Sie soll Problembewusstsein und Strukturdenken trainieren und dadurch die Anwendung des abstrakten Wissens auf einen konkreten Sachverhalt erleichtern. Ein besonderer Schwerpunkt der Beiträge liegt auf der Erläuterung der Vorgehensweise bei der Falllösung, die in Entscheidungsbesprechungen und Übungsfällen oft weniger im Fokus steht. Mit diesem Ansatz versteht sich die Reihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“ als eigenständiger Baustein für eine erfolgreiche Klausurvorbereitung im Arbeitsrecht.

Studie zur Standort- und Beschäftigungssicherung in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erschienen

In der Schriftenreihe des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung ist am 28. Juni 2022 eine Studie zur Standort- und Beschäftigungssicherung in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erschienen, an der unter anderem Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Monika Schlachter und Dr. Thomas Klein mitgewirkt haben. Die Untersuchung beleuchtet u.a. das Verhältnis zwischen Tarifautonomie und unternehmerischer Freiheit und gelangt zu dem Ergebnis, dass entgegen einer im Schrifttum teils vertretenen Auffassung auch Standort- und Beschäftigungsgarantien sowie Investitionszusagen tarifvertraglich vereinbart und erforderlichenfalls durch den Einsatz von Arbeitskampfmitteln durchgesetzt werden können.

Eva Markowsky zu Gast am IAAEU

Das IAAEU freut sich über den Gastaufenthalt von Eva Markowsky vom 20.06. bis 01.07.2022. Eva Markowsky ist Doktorandin in der Endphase ihrer Dissertation am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg. Unter Betreuung von Prof. Dr. Miriam Beblo forscht und lehrt sie dort zu Themen der Arbeits-. Migrations- und Genderökonomik. Im Rahmen ihres Aufenthaltes am IAAEU präsentiert sie im ökonomischen Kolloquium eine Meta-Analyse zum Einfluss von kulturellen Normen und Werten auf die Arbeitsmarktpartizipation von Frauen. Dies ist auch Thema ihrer Forschung während ihrer Zeit in Trier. Außerdem beschäftigt sie sich derzeit mit dem Einfluss von Sprachkenntnissen auf Arbeitsmarkterfolg von Migrantinnen und Migranten in Deutschland, sowie mit dem globalen Zusammenhang zwischen Geschlechterquoten im Parlament und individuellen Einstellungen zur Geschlechtergerechtigkeit.
Eva Markowsky

TriECON-Workshopreihe verlässt die virtuelle Welt

Seit vielen Jahren organisiert das IAAEU kleine Workshops zu Themen, an denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten, und lädt Gäste aus ganz Europa ein, um Analysen zu verwandten Fragestellungen vorzustellen. Diese Workshops stellen eine Plattform für angeregte Diskussionen und den intensiven Austausch von Ideen dar. Mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie etablierte das IAAEU die TriECON-Workshop-Reihe, um Gespräche in der virtuellen Welt zu fortzusetzen. Jeder dieser Workshops besteht aus 6 bis 8 Online-Präsentationen zu einem bestimmten Thema.

Der TriECON-Workshop am 20. Mai 2022 fand zum ersten Mal nicht über ZOOM statt, sondern wieder vor Ort im IAAEU im 7. Stock des Hauptgebäudes von Campus II der Universität Trier. Der Direktor des IAAEU, Laszlo Goerke, und derzeitige Gastwissenschaftler, Anthony Lepinteur, hatten ein Programm mit sechs Vorträgen zum Thema Gesundheit und Arbeitsmarkt zusammengestellt. Die Vorträge behandelten Themen wie die Auswirkungen von Hitze und Depressionen auf Arbeitsmarktergebnisse, den Zielkonflikt zwischen Gesundheit und Vermögensbildung und die potenzielle Rolle des maschinellen Lernens bei der Vorhersage von Wohlstandsergebnissen.

Der Workshop zeigte, dass Online-Sitzungen eine ergänzende Funktion haben, aber niemals Zusammenkünfte im „echten Leben“ ersetzen können. Jede Präsentation wurde von einer Vielzahl von Fragen und Kommentaren begleitet, und es folgte eine lebhafte Diskussion. Obwohl die Hintergrundgeräusche der Klimaanlage die Verständigung etwas störten, konnte dieses kleine „Kommunikationsproblem“ durch eine kurze Aufforderung die Stimme etwas anzuheben im Handumdrehen gelöst werden. Es gab kein lästiges Austauschen von Headsets oder die Notwendigkeit, dass Videokonferenzprogramm neu zu starten. Der akademische Austausch in seiner besten Form scheint wieder möglich zu sein. Ein feines Abendessen und ein kurzer Rundgang durch Trier runden die Tagung ab. Aber vollständig konnten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Pandemie trotz der Rückkehr zu einem Workshop vor Ort nicht ignorieren; sie mussten immer noch Gesichtsmasken tragen.

Wir freuen uns auf die nächste „richtige“ Veranstaltung der TriECON-Workshopreihe im Herbst 2022.

Neues DFG-Forschungsprojekt zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im April die Förderung eines deutsch-österreichischen Forschungsprojekts im D-A-CH Lead Agency-Verfahren zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“ bewilligt. Das Projekt wird von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Monika Schlachter und Dr. Thomas Klein (beide IAAEU) in Kooperation mit Dr. Karin Lukas vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in Wien durchgeführt.
Im Rahmen des Projekts soll die Situation von Solo-Selbständigen in den Blick genommen werden, die aufgrund ihrer schwachen Verhandlungsposition nicht in der Lage sind, mit ihren Vertragspartnern angemessene Vertragsbedingungen auszuhandeln, um sich vor einer Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu schützen und einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen. Zu diesem Zweck werden internationale und europäische Menschenrechtsrechtsstandards in Bezug auf die Rechte von Solo-Selbständigen und deren Umsetzung im österreichischen und deutschen Recht analysiert und mögliche Spannungen zwischen den internationalen Verpflichtungen und dem EU-Recht beleuchtet. Dabei verfolgt das Forschungsprojekt im Einzelnen folgende Ziele:
  1. Ermittlung der internationalen und europäischen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten zum Schutz von Solo-Selbständigen und möglicher Ansätze zur Verhinderung der Ausbeutung von Solo-Selbständigen
  2. Analyse der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Solo-Selbständigen auf nationaler Ebene in Österreich und Deutschland
  3. Bewertung der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Lichte des Rechts der Europäischen Union
  4. Entwicklung gezielter rechtlicher Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen im Einklang mit den internationalen Menschenrechten und dem EU-Recht
Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt und startet voraussichtlich Anfang 2023.

14. Workshop on Labour Economics (WLE) am IAAEU – Erfolgreich abgeschlossen!

Auch dieses Jahr wurde der Workshop on Labour Economics 2022 im Online-Format durchgeführt. Der jährliche Workshop des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik der Universität Trier fand am 7. und 8. April 2022 bereits zum 14. Mal statt. Exzellente Präsentationen der vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, zusammen mit lebhaften Diskussionen, und ein intensiver wissenschaftlicher Austausch machten den Workshop auch in diesem Jahr wieder zu einer erfolgreichen und viel beachteten wissenschaftlichen Veranstaltung im Bereich der Arbeitsmarktökonomik.
Mehr als 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Gäste aus aller Welt waren zur Konferenz angemeldet. Insgesamt 68 Forschende konnten ihre aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse vortragen, was die diesjährige Veranstaltung zum bislang größten WLE überhaupt machte. 26 junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hatten die Möglichkeit, ihre Arbeiten von erfahrenen Forscherinnen und Forschern diskutieren zu lassen. So konnte der nächsten Wissenschaftsgeneration wertvolles Feedback vermittelt werden. Der zweitägige Workshop folgte somit auch in diesem Jahr wieder der Idee, insbesondere den wissenschaftlichen Austausch zwischen Juniors und Seniors zu fördern.
In acht Sessions und jeweils vier parallelen Sitzungen widmeten sich die Vorträge unterschiedlichsten Themen im internationalen Kontext. Das Themenspektrum umfasste neben den Kernthemen der Personal- und Arbeitsmarktökonomik auch eng verwandte Disziplinen und Bereiche, beispielsweise wurden Studien aus den Bereichen Migrations-, Gender- oder Gesundheitsökonomik vorgestellt.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am IAAEU und am Lehrstuhl für Personalökonomik der Universität Trier trugen dem Plenum ebenso ihre neuesten Ergebnisse vor. Fenet Bedaso berichtete über die berufliche Segregation und die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in Äthiopien. Marco Clemens präsentierte sein Projekt über Bonuszahlungen und Arbeitszufriedenheit in Deutschland. Björn Becker stellte die Befunde seiner Forschung über Gewerkschaftsmitgliedschaft und Lebenszufriedenheit in Deutschland vor. Dr. Yue Huang vermittelte ihre Forschungsergebnisse zum Thema COVID-19 Pandemie im Vereinigten Königreich dar.
Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des diesjährigen Workshops on Labour Economics und freuen uns auf ein hoffentlich persönliches Wiedersehen im kommenden Jahr in Trier.

Dr. Anthony Lepinteur zu Gast am IAAEU

Das IAAEU freut sich Dr. Anthony Lepinteur als Gastforscher begrüßen zu dürfen. Dr. Anthony Lepinteur ist Research Scientist am Fachbereich Verhaltens- und Kognitionswissenschaften an der Universität Luxemburg und wird von April bis Juni am Institut aktiv sein. Seine Forschungsinteressen liegen auf den Gebieten der Arbeitsmarktökonomie, der Finanzwissenschaft, der ökonomischen Analyse subjektiver Einschätzungen und der sogenannten Genomik. Einige seiner letzten Publikationen beschäftigen sich mit den Wirkungen von stärker ausgeprägter Unsicherheit über den eigenen Arbeitsplatz auf das Verhalten der Beschäftigten auch außerhalb des Arbeitsplatzes. Im Rahmen seines Forschungsaufenthalts am IAAEU wird er u.a. einen Vortrag im ökonomischen Kolloquium zum Thema „Health Inequalities and the Labour Market: Causal Evidence from a Gene-Environment Setup“ halten.
Anthony Lepinteur

Podcast Arbeitsrecht – Neue Folge: Kein Lohn ohne Arbeit – Betriebsrisiko im Corona-Lockdown

Was passiert eigentlich, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer wegen eines Corona-Lockdown vorübergehend nicht beschäftigen kann? Kann der Arbeitnehmer dennoch vom Arbeitgeber seinen Lohn verlangen? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil beantwortet. Thomas Klein und Georg Kuhs haben dieses klausurrelevante Urteil unter die Lupe genommen und stellen es euch in der 5. Folge des Podcasts vor.
2021
TriECON Workshop zum Thema Gewerkschaften und Migration

Die in den letzten Jahrzehnten ansteigende Zahl an internationalen Migranten in Ländern mit hohen Einkommen, verursacht Bedenken bezüglich des Umgangs von Gewerkschaften mit ausländischen Beschäftigten. Aus diesem Grund hat das IAAEU, gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik an der Universität Trier, einen eintägigen Workshop am 17. Dezember 2021 zum Thema Gewerkschaften und Migration organisiert. Acht wissenschaftliche Projekte wurden präsentiert und zirka 20 Gäste und Forscher haben am Workshop teilgenommen. Der Workshop bot den Teilnehmenden eine virtuelle Plattform um Wissen aktiv auszutauschen und eine Möglichkeit Verbindungen zwischen einsteigenden und erfahrenen Ökonomen, sowie anderen Sozialwissenschaftlern, sogar während der Corona-Pandemie zu schaffen.
Beim Workshop wurden sowohl qualitative als auch quantitative Studien vorgestellt, die die Strategien der Gewerkschaften hinsichtlich ausländischen Beschäftigten in verschiedenen Europäischen Staaten untersuchen. Einwanderungspolitik und auch Migrationsströme wurden zusätzlich untersucht. Fenet Bedaso, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin des IAAEU und am Lehrstuhl für Personalökonomik an der Universität Trier, stellte ein wissenschaftliches Projekt, in gemeinsamer Arbeit mit Uwe Jirjahn und Laszlo Goerke, zum Thema: „Does Integration into Society and Workplace Play a Moderating Role?“ vor. In ihrem Vortrag ging sie der Frage nach, weshalb Migranten im Vergleich zu einheimischen Arbeitskräften seltener Gewerkschaften beitreten. Sie betonte, dass die soziale Integration in die Gesellschaft und auch die Integration am Arbeitsplatz durch Betriebsräte, positiven Einfluss auf die Zahl der Gewerkschaftsmitgliedschaften von Migranten in Deutschland hat.
Zusätzlich wurden weitere Themen, wie Lohneffekte durch Gewerkschaften, Arbeitsschutz und ethnische Identität, in Bezug zu Migranten in der Arbeitswelt untersucht. Nach jedem Vortrag konnten sich Teilnehmende aktiv in Fragerunden einbringen und förderten dadurch den Austausch von Ideen und schufen Verbindungen während des Workshops.
Wir bedanken uns bei den Vortragenden und Teilnehmenden, für die interessanten Präsentationen, die lebhaften Diskussionen und die konstruktiven Kommentare, die zu einem erfolgreichen Workshop beigetragen haben.
Weitere Informationen zum Workshop finden Sie hier.

Podcast Arbeitsrecht – Neue Folge: Urlaubsrecht unter unionsrechtlichem Einfluss II

In der neuen Folge unseres Podcast Arbeitsrecht befassen sich Jana Hagenmüller und Dominik Leist mit der Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen. Die Frage hiernach betrifft nicht nur das Verhältnis zwischen nationalem Arbeits- und Erbrecht. Zusätzlich sind auch die Vorgaben des Unionsrechts zu beachten, die der EuGH im Zuge gleich mehrerer Vorabentscheidungsverfahren konkretisiert hat.

Vortrag "Genderaspekte in der Platform"

Wir möchten Sie und euch herzlich zum Vortrag „Genderaspekte in der Plattformarbeit“ von Dr. Isabell Hensel einladen. Dieser wird am Mittwoch, den 8. Dezember 2021 von 18 c.t. bis ca. 20 Uhr im Max-Weber-Raum stattfinden. Gleichzeitig wird er live per Zoom übertragen.
Plattformarbeit hat in unterschiedlichen Formen Einzug in die Arbeitswelt gehalten und jüngst im sog. „Crowdworker-Urteil“ auch das Bundesarbeitsgericht beschäftigt. Die rechtswissenschaftliche Diskussion dreht sich meist um den arbeitsrechtlichen Status der sog. Crowd-, Gig- oder Cloudworker. Welche geschlechtsbezogenen Auswirkungen Plattformarbeit hat, ist dagegen weit weniger erforscht. Dabei weist u.a. die US-amerikanische Literatur auf zahlreiche Genderaspekte hin, beispielweise unterschiedliche Vergütungen von Frauen und Männern, Zugangsbarrieren, Vereinbarkeitsdruck, sexuelle Belästigung und körperliche Übergriffe oder auch diskriminierende Algorithmen.
Frau Dr. Isabell Hensel, ist akademische Mitarbeiterin an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und forscht u.a. zu den Themen Arbeitsrecht 4.0, Plattformwirtschaft, Rechtssoziologie und Gender Studies. Sie hat sich u.a. im Rahmen einer Expertise für die Sachverständigenkommission der deutschen Bundesregierung mit gleichstellungsrelevanten Themen der Plattformarbeit beschäftigt. Die Ergebnisse ihrer Forschung wird sie in ihrem Vortrag mit uns teilen.
Zur besseren Planbarkeit bitten wir um eine vorherige Anmeldung zum Vortrag an die Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit der Angabe, ob eine Teilnahme vor Ort oder per Zoom gewünscht ist.
Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier.

VfS-Vortragsprämienen 2021 für Jonas Feld und Sven Hartmann

Jonas Feld und Sven Hartmann wurden vom Verein für Socialpolitik aufgrund ihrer Vorträge bei der Jahrestagung der European Society for Population Economics jeweils für eine Vortragsprämie ausgewählt. Der Verein unterstützt die internationale Präsenz junger Wirtschaftswissenschaftler*innen mit einer Prämie in Höhe von 500 € für Präsentationen auf angesehenen internationalen Konferenzen.

TriECON Workshop zum Thema Gender Inequality in Labour Markets

Obwohl das traditionelle Modell der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern in der heutigen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung verliert, bestehen auf dem Arbeitsmarkt weiterhin systematische Ungleichheiten zwischen Männer und Frauen, die sich unter anderem in Einkommensbenachteiligungen und begrenzten Karrieremöglichkeiten von Frauen widerspiegeln. Die Untersuchung dieser Ungleichheiten war Gegenstand des zehnten Online-Workshops der TriECON Serie, an dem insgesamt 48 internationale Wissenschaftler*innen teilnahmen. Dabei stellten neun Wissenschaftler*innen aus acht verschiedenen Ländern ihre Forschungsarbeiten vor. Ziel der Veranstaltung war es zudem den Austausch von Forschungsideen zu fördern.
Das vollständige Programm des Workshops finden Sie hier. Weitere Informationen zur TriECON Workshop Series finden Sie ebenfalls auf unserer Website.

Vortrag "Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt"

Am 9. November 2021 fand im IAAEU eine interdisziplinäre Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt“ statt. Die Tagung wurde in hybrider Form durchgeführt, sodass neben ca. 25 Teilnehmenden vor Ort auch etwa 30 Personen aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus Österreich virtuell via Zoom teilnehmen konnten. Mit Lothar Schröder, Prof. Dr. Katrin Muehlfeld-Kerstan und Prof. Dr. Benjamin Raue konnten für die Tagung drei Referent*innen gewonnen werden, die das Thema aus politischer, wirtschaftswissenschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Perspektive beleuchteten. Diese Eingangsreferate bildeten die Grundlage für eine anschließende interdisziplinäre Diskussion.
Eine Zusammenfassung sowie die Präsentationen finden Sie hier.

Auszeichnung „Doktor et Professor honoris causa“ für Monika Schlachter

Am 4. November 2021 wurde Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter im Rahmen einer Zeremonie in der Aula Magna der Universität Pécs die Ehrendoktorwürde verliehen. Der Laudator betonte, die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät würdige damit die umfassenden Forschungsbeiträge der Ausgezeichneten auf dem Gebiet des europäischen und internationalen Arbeitsrechts, ihre erfolgreichen internationalen Projekte und ihre langjährige Kooperation mit dem arbeitsrechtlichen Forschungsteam der Universität Pécs. Die Auszeichnung „doctor honoris causa“ wurde Frau Schlachter damit bereits zum zweiten Mal verliehen.
Verleihung
Portät

Podcast Arbeitsrecht – Neue Folge: Urlaubsrecht unter unionsrechtlichem Einfluss (I)

In der neuen Folge unseres Podcast befassen sich Jana Hagenmüller und Dominik Leist mit den Fragen nach Verfall und Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung, deren Beantwortung im deutschen Recht sich in den letzten Jahren aufgrund unionsrechtlicher Einflüsse stark gewandelt hat.

Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt

Das IAAEU lädt zur Tagung
Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt
am Dienstag, 9. November 2021 von 16 bis 19 Uhr ein.

Künstliche Intelligenz (KI) hat in unterschiedlichen Formen längst Einzug in die Arbeitswelt gehalten und kommt selbst in sensiblen Bereichen wie bei der Personalauswahl zum Einsatz. Die EU-Kommission hat Anfang des Jahres einen Entwurf für einen europäischen Rechtsrahmen für KI vorgelegt. Der Kommissionsentwurf sieht Standards für eine vertrauenswürdige KI vor, durch die die Sicherheit und die Grundrechte der Bürger*innen geschützt werden sollen.
Mit unserer Tagung wollen wir Forschenden, Lehrenden und Studierenden ein Forum für eine interdisziplinäre Diskussion zu diesem wichtigen Zukunftsthema bieten.
Wir freuen uns auf drei Referent*innen, die das Thema aus politischer sowie aus wirtschafts- und rechtswissenschaftlicher Perspektive beleuchten werden.
Lothar Schröder war Mitglied der Enquete-Kommission Künstliche In-telligenz des Deutschen Bundestags und als Bundesvorstandsmitglied der Ver-einten Dienstleistungsgewerkschaft lange für die TK- und IT-Branche zustän-dig. Er ist Autor und Herausgeber verschiedener Bücher zu Digitalisierungs- und Transformationsprozessen in der Arbeitswelt. Im Rahmen der Tagung wird er einen eigenen Regulierungsvorschlag für KI vorstellen.
Prof. Dr. Katrin Muehlfeld-Kerstan ist Inhaberin der Professur für Management, Organisation und Personal an der Universität Trier. Sie forscht u.a. zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf organisationale Strukturen und Prozesse und wird über den Einsatz von KI im Personalwesen (u.a. im Rahmen der Personalauswahl) sowie über erste spannende wissen-schaftliche Erkenntnisse in diesem Bereich berichten.
Prof. Dr. Benjamin Raue ist Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums und Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung (IRDT) an der Universität Trier. Er forscht u.a. zur Regulierung von künstlicher Intelligenz und wird sich in sei-nem Vortrag mit den aktuellen Regulierungsvorschlägen der EU-Kommission auseinandersetzen.

Weitere Informationen und Anmeldung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob sie vor Ort oder via Zoom teilnehmen möchten. Weitere Informationen zur Teilnahme erhalten Sie nach der Anmeldung.
Weiter Informationen finden Sie hier.

Didaktische Beitragsreihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“

Mit einem Beitrag von Dr. Thomas Klein und Dominik Leist unter dem Titel „Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte und Arbeitskampfrecht am Beispiel der Streikmobilisierung auf dem Firmenparkplatz“ startet die neue Beitragsreihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das Juristische Studium. Die Reihe richtet sich vor allem an Studierende mit einem Schwerpunkt im Arbeitsrecht und ergänzt den arbeitsrechtlichen Podcast des IAAEU durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den dort besprochenen Fällen. Sie soll Problembewusstsein und Strukturdenken trainieren und dadurch die Anwendung des abstrakten Wissens auf einen konkreten Sachverhalt erleichtern. Ein besonderer Schwerpunkt der Beiträge liegt auf der Erläuterung der Vorgehensweise bei der Falllösung, die in Entscheidungsbesprechungen und Übungsfällen oft weniger im Fokus steht. Mit diesem Ansatz versteht sich die Reihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“ als eigenständiger Baustein für eine erfolgreiche Klausurvorbereitung im Arbeitsrecht.

Jahresstipendium am Jesus College Oxford für Sven Hartmann

Sven Hartmann wurde vom Jesus College an der Universität Oxford für ein Jahresstipendium ausgewählt. Im Zeitraum von Oktober 2021 bis Juni 2022 arbeitet er vor Ort an mehreren eigenen Projekten. Zudem nimmt er an Forschungsseminaren des ökonomischen Fachbereichs teil.

Die Drittwirkung der gewerkschaftlichen Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG auf das Hausrecht des Arbeitgebers

Am 18. Juni 2021 verteidigte Herr Alexander Schneider im Rahmen einer Disputation erfolgreich seine Dissertation zu dem Thema „Die Drittwirkung der gewerkschaftlichen Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG auf das Hausrecht des Arbeitgebers“. Die Arbeit verfasste Herr Schneider während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am IAAEU (3/2018-4/2021) unter der Betreuung von Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter. Die Dissertation erscheint demnächst im Nomos-Verlag.

Monika Schlachter veröffentlicht Beitrag zur Europäischen Sozialcharta

Die Europäische Sozialcharta (ESC), ein vom Europarat ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag, ist seit 1961 das in Europa zentrale Instrument zur Garantie sozialer Rechte. Im Jahr 1996 wurde die Charta erweitert und durch die revidierte ESC neu aufgestellt, die nunmehr auch von Deutschland ratifiziert wurde.
Anlässlich dieser Jubiläen hat Monika Schlachter, die als ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte (ESCR) langjährig mit der Überwachung der Einhaltung von ESC-Verpflichtungen durch die Ratifikationsstaaten befasst war, einen neuen Beitrag zur ESC veröffentlicht. Thematisch behandelt sie die Rolle der ESC beim Schutz sozialer Rechte in Europa, die zur Durchsetzung der vorgesehenen Rechte etablierten Überwachungsmechanismen und nicht zuletzt die Rolle Deutschlands im Prozess der aufgrund aktueller Herausforderungen stetig notwendigen Modernisierung des europäischen Schutzes sozialer Rechte. Der Beitrag wurde auf der Homepage des Europarats veröffentlicht und steht in deutscher wie englischer Sprache zum Download zur Verfügung.

Bob Hepple Award für Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schlachter

Auf der diesjährigen Tagung des Labour Law Research Networks im Juni 2021 (Universität Warschau/on-line) wird zum fünften Mal der „Bob Hepple-Award for Lifetime Achievements in Labour Law“ verliehen. Preisträger sind Prof. Monika Schlachter (Universität Trier/IAAEU) und Prof. Matthew Finkin (University of Illinois, USA).
Das Labour Law Research Network wurde 2011 gegründet, feiert auf der diesjährigen Tagung also sein 10-jähriges Jubiläum. Es ist eine weltweite Vereinigung von derzeit 79 Instituten und Zentren, die unabhängige Forschung im Arbeitsrecht betreiben. Sein Zweck besteht neben der Förderung des Ideen- und Erkenntnisaustauschs vor allem in der Ermöglichung internationaler Forschungskooperation zu Themen von aktueller, globaler Bedeutung. Institutioneller Ausdruck dessen ist die zweijährig veranstaltete Konferenz, an der neben den Mitgliedern des Netzwerks auch Einzelpersonen, insbesondere Nachwuchswissenschaftler, mitwirken und ihre Forschungsergebnisse in unterschiedlichen Formaten zur Diskussion stellen.
Der Bob Hepple-Award ist benannt nach dem bekanntesten britischen Nachkriegsvertreter der Rechtsvergleichung im Arbeitsrecht. Der Preis wird nach den Statuten der Vereinigung alle 2 Jahre verliehen als Anerkennung einer herausragenden Lebensleistung in der Arbeitsrechtswissenschaft auf internationaler Ebene. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitgliedsinstitutionen. Das Nomination Committee wählt aus den Vorgeschlagenen diejenigen aus, deren arbeitsrechtliche Veröffentlichungen über mindestens 20 Jahre hinweg international so signifikante Bedeutung erlangt haben, dass sie als führende Fachvertreter anerkannt werden. Zu den bisherigen Preisträgern zählen bekannteste Kollegen und Kolleginnen aus Großbritannien, Kanada, Italien, Japan, USA und Schweden; aus Deutschland ist zuvor Prof. Manfred Weiss (Universität Frankfurt) ausgezeichnet worden (2015).
Die diesjährige Preisträgerin, Prof. Monika Schlachter, lehrt am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier und leitet als Direktorin des IAAEU dessen rechtswissenschaftliche Forschungsgruppe. Sie ist mit zahlreichen Beiträgen zum europäischen und internationalen Arbeitsrecht, zur Arbeitsrechtsvergleichung und zum Arbeitsvölkerrecht bekannt geworden.

Ehrendoktorwürde Wirtschaftswissenschaft für Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner

Frau Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Universität Zürich, ist am 21. Juni 2021 die Ehrendoktorwürde der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen verliehen worden. Sie ist unter 140 Ehrendoktoren der Fakultät seit 1880 die vierte Frau und die erste seit 1924! Frau Backes-Gellner ist in Trier promoviert worden und hat sich hier habilitiert. Sie war bis 1994 Akademische Rätin am Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union. Weitere Informationen finden Sie hier.

Neuerscheinung zum Arbeitskampfrecht

Im Juni 2021 ist im C.H. Beck-Verlag das von Tino Frieling, Matthias Jacobs und Christopher Krois herausgegebene Handbuch zum Arbeitskampfrecht erschienen, an dem Dr. Thomas Klein als Autor mitgewirkt hat. Das Handbuch bietet eine aktuelle, kompakte und dennoch wissenschaftlich vertiefte Darstellung des Arbeitskampfrechts. Dr. Klein erläutert in seinen Beiträgen die europäischen und internationalen Grundlagen des Arbeitskampfrechts sowie die Fragen des Beamtenstreiks. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sechster Workshop der TriECON Serie zum Thema Ungleichheit und Polarisierung

Im Employment Outlook 2017 macht die OECD auf die wachsende Polarisierung der Lohn- und Einkommensverteilung aufmerksam – die Beschäftigung in den Segmenten der niedrig- und hochqualifizierten Tätigkeiten steigt, während der Anteil von Arbeitsplätzen im Bereich der mittelqualifizierten Tätigkeiten sinkt. Aus diesem Grund widmete sich am 11. Juni 2021 der sechste virtuelle Workshop der TriECON Workshop Serie dem Thema der Ungleichheit und Polarisierung. Insgesamt konnten über 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Teilnahme am Workshop gewonnen werden. Die TriECON Onlinekonferenzen bieten somit weiterhin eine wichtige virtuelle Plattform, um den wissenschaftlichen Austausch auch während der Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten.
Die in diesem Rahmen präsentierten Vorträge widmeten sich primär den Ursachen und Konsequenzen, der zunehmenden Ungleichheit, sowie der Polarisierung am Arbeitsmarkt. Eine vorgestellte Studie untersuchte den Einfluss von Migration auf die Polarisierung am Arbeitsmarkt. Auch wurde der Frage nachgegangen, inwiefern Veränderungen von arbeitsmarktregulierenden Institutionen (Gewerkschaften, Mindestlöhne, etc.) die Struktur der Erwerbstätigkeit beeinflussen. In einem weiteren Projekt wurde die Diskrepanz zwischen den erworbenen und nachgefragten Qualifikationen in Rezessionszeiten thematisiert. Zudem wurden Aspekte wie die Lohnverhandlungsmacht der Arbeitnehmer, der technologische Wandel und das sogenannte Offshoring, in Bezug auf die Polarisierung am Arbeitsmarkt untersucht. Die Ergebnisse der Vorträge, welche während des Workshops ausführlich diskutiert wurden, unterstreichen die Notwendigkeit geeigneter Politikmaßnahmen um der wachsenden Polarisierung der Lohn- und Einkommensverteilung entgegenzuwirken. Das vollständige Programm des vergangenen Workshops finden Sie hier.
Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die interessanten Vorträge und für die zahlreichen Kommentare und Anregungen, welche den Workshop so erfolgreich machten!
Weitere Informationen zur TriECON Workshop Serie finden Sie auf unserer Webseite.

IAAEU startet Podcast zu aktuellen arbeitsrechtlichen Entscheidungen

Das IAAEU bietet ab sofort einen Podcast zum Arbeitsrecht an, in dem besonders interessante arbeitsrechtliche Entscheidungen didaktische aufbereitet diskutiert werden. Das Angebot richtet sich vorrangig an Studierende fortgeschrittener Semester und soll insbesondere dabei helfen, Problembewusstsein für arbeitsrechtliche Fragestellungen zu entwickeln und abstraktes Wissen auf konkrete Fälle anzuwenden. In der ersten Folge beschäftigen sich Thomas Klein und Dominik Leist mit der 2018 ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Streikmobilisierung auf dem Firmengelände (Urteil v. 20.11.2018 – 1 AZR 189/17).
Der Podcast wird von einem Team aus wissenschaftlichen Mitarbeitern und studentischen Hilfskräften des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union und der Universität Trier produziert. Veröffentlicht wird der Podcast ab sofort unter www.iaaeu.de/podcast, in Kürze wird das Angebot auch auf den gängigen Plattformen verfügbar sein.

TriECON Workshop zum Thema COVID-19 und Arbeitsmarkt

Die Ausbreitung von COVID-19 hat den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft stark beeinflusst. Viele Beschäftigten arbeiten aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen der Bundesregierung im sogenannten Homeoffice. Manche Branchen sind sogar komplett stillgelegt. Aufgrund dieser wirtschaftlichen Einschnitte zeigen Forscherinnen und Forscher großes Interesse an den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund hat das IAAEU am Freitag, dem 07.05.2021, in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik am Fachbereich IV, einen eintägigen Online-Workshop zum Thema „COVID-19 und Arbeitsmarkt“ veranstaltet. Mehr als 30 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weitere Gäste nahmen am Workshop teil.
Während des Workshops wurden acht wissenschaftliche Abhandlungen präsentiert und diskutiert. Die Vorträge des Workshops widmeten sich den Themengebieten „Homeoffice, Arbeitsleistung und Wohlbefinden der Beschäftigten“, „Selbständigkeit während der COVID-19 Pandemie“, „Einkommensverteilung“ sowie „Wiedereröffnung der Schule und Verbreitung der Pandemie“. Dr. Yue Huang, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IAAEU und am Lehrstuhl für Personalökonomik der Universität Trier, trug Ergebnisse ihrer Forschung zum Thema „Home Sweet Home: Working from home and employee performance during the COVID-19 pandemic in the UK“ vor. In ihrem Vortrag stellte sie dar, dass die Arbeitsleistung der Beschäftigten in Großbritannien, gemessen an der selbst berichteten Produktivität und Arbeitszeit, positiv korreliert mit der Häufigkeit von Homeoffice ist. Jedem Vortrag folgte eine lebhafte Diskussion zwischen den Vortragenden und den Teilnehmenden, die das Netzwerken zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch im Online-Format ermöglichte. Auch dies stellte wiederum ein Thema des Workshops dar.
Wir danken allen Vortragendenden und Teilnehmenden für die herausragenden Vorträge und die angeregte Diskussion. Das vollständige Programm des Workshops finden Sie hier. Weitere Informationen zur TriECON Workshop Serie finden Sie auf unserer Webseite.

Interdisziplinärer Workshop am IAAEU

Am 20. April 2021 fand ein vom IAAEU organisierter interdisziplinärer Online-Workshop zum Thema „Digitalisierung im Beschäftigungsverhältnis“ statt. Eingeladen waren Prof. Dr. Daniel Ulber und Ass. Jur. Adrian Bromme als juristische Gastredner sowie Prof. Dr. Sabine Pfeiffer und Dr. Ulrich Zierahn als Gastredner/in der ökonomischen Arbeitsgruppe. Teilnehmende waren neben den Direktoren des Instituts, die wissenschaftlichen Mitarbeitenden der beiden Arbeitsgruppen sowie weitere Teilnehmende aus dem Umfeld der Gastredner/innen sowie der Universität Trier.
Eröffnet wurde der Workshop mit einem Vortrag von Dr. Ulrich Zierahn, in welchem er aus ökonomischer Perspektive deskriptiv die "Auswirkung der Digitalisierung auf die Arbeitswelt" erläuterte. Im Anschluss präsentierte Ass. Jur. Adrian Bromme im Rahmen seines Vortrags "Digitalisierung als Herausforderung für die betriebliche Weiterbildung" die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterbildung von Arbeitnehmern als Antwort auf die digitalisierungsbedingten Änderungen der Tätigkeitsprofile.
Im zweiten Teil des Workshops blickte Prof. Dr. Sabine Pfeiffer unter dem Vortragstitel "Eine Dekade 4.0-Diskurs – eine Zwischenbilanz zum digitalen Wandel der Arbeit" auf die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts aus soziologischer Perspektive zurück. Der Workshop wurde abgeschlossen von Prof. Daniel Ulber mit einem Vortrag zum Thema "Herausforderungen der Digitalisierung für das Arbeitszeitrecht“, welcher sich insbesondere der Thematik Entgrenzung der Arbeit aufgrund der technischen Möglichkeiten der Digitalisierung widmete. Jedem Vortrag folgte eine angeregte Diskussion zwischen den Vortragenden und den Teilnehmenden. Sowohl die Vorträge als auch die anschließenden Diskussionen führten zu interessanten Einblicken in den jeweils anderen Forschungsbereich. Das Organisationsteam bedankt sich bei allen Vortragenden und Teilnehmenden für das eingebrachte Engagement!

Erfolgreicher 13. Workshop on Labour Economics (WLE) am IAAEU

Äußerst zufrieden blickt das Organisationsteam des 13. Workshop on Labour Economics (WLE), der am 25. und 26. März dieses Jahres stattfand, auf die vergangene Woche zurück: „Das lief doch alles erstaunlich gut“ resümiert Jonas Feld, hauptverantwortlich für die Organisation. Während der WLE in normalen Zeiten „analog“ in den Räumlichkeiten des IAAEU im 7. Stock des H-Gebäudes am Campus II stattfindet, wurde dieses Jahr auf ein virtuelles Format gesetzt. Erfahrungen mit der Organisation großer Onlineveranstaltungen hatte am IAAEU vorher niemand.
Die Möglichkeit, trotz Reisebeschränkungen an einer Fachtagung teilnehmen zu können, war sicherlich ein Grund dafür, dass die Teilnehmerzahlen dieses Jahr die eines gewöhnlichen WLE deutlich übertrafen. Mehr als 130 Personen hatten sich zur Konferenz angemeldet, so viele wie noch nie. Gemeinsam folgten sie den insgesamt 57 Präsentationen, ebenfalls ein Rekord.
Eine weitere Ursache für das stetig wachsende Interesse am WLE ist sicherlich das breite thematische Spektrum und das stetig zunehmende wissenschaftliche Renommee der Konferenz. Gleich mehrere Vorträge widmeten sich der spezifischen Arbeitsmarktsituation in Deutschland, und hierbei insbesondere der allgemeinen Lohnentwicklung, der unterschiedlichen Entlohnung zwischen privatem Sektor und öffentlichem Dienst sowie dem Einfluss der Hartz-Reformen. Weitere Vorträge befassten sich mit befristeter Beschäftigung, (Weiter-)Bildung und Arbeitszufriedenheit – dies teilweise vergleichend auch über mehrere Länder hinweg. Auf das Interesse vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer trafen auch die Vorträge und anschließenden Diskussionsrunden zum Einfluss von Digitalisierung sowie zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern.
Schwerpunkte bildeten auch dieses Jahr wieder maßgeblich die Forschungsinteressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls für Personalökonomik an der Universität Trier und des IAAEU: So gab es mehrere Sitzungen zur Bedeutung und zum Einfluss von Gewerkschaften sowie zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Schließlich referierte Professor Guido Friebel von der Goethe-Universität Frankfurt in der Keynote am Ende des ersten Konferenztages zu personalökonomischen Experimenten in Unternehmen und legt dabei einen Schwerpunkt auf methodische Herausforderungen.
Der Best Paper Award für eine herausragende Einreichung und Präsentation ging dieses Jahr an Yajna Govind, Doktorandin an der Paris School of Economics, die für Ihr Arbeitspapier mit dem Titel „Is naturalization a passport for better labor market integration? Evidence from a quasi-experimental setting“ ausgezeichnet wurde.
„Das Interesse an unserem Workshop steigt von Jahr zu Jahr. Dass wir dem gewachsenen Interesse auch in diesem außergewöhnlichen Jahr durch eine virtuelle Konferenz gerecht werden konnten, freut uns natürlich“, fasst Jonas Feld die Einschätzung des Organisationsteams am IAAEU zusammen. Nichtsdestotrotz hofft das WLE-Team die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im nächsten Jahr wieder persönlich in Trier begrüßen zu dürfen.

Fluggastrechte trotz Streik? – Arbeitskampfrechtliche und grundrechtliche Aspekte einer verbraucherrechtlichen Fragestellung

Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung haben Fluggäste bei Annullierungen und Verspätungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Der Anspruch entfällt allerdings, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Die praktisch äußerst relevante Frage, ob zu diesen „außergewöhnlichen Umständen“ auch Streiks des Personals der Luftfahrtunternehmen zu zählen sind, wird von den deutschen Gerichten unterschiedlich beurteilt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedenfalls einen wilden Streik von Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens (TUIfly) nicht als „außergewöhnlichen Umstand“ eingestuft. Dr. Thomas Klein hat die Frage in einem aktuellen Beitrag mit dem Titel „Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung bei streikbedingter Annullierung oder Verspätung“ eingehend untersucht. Dabei entwickelt er im ersten Teil der Untersuchung unter Berücksichtigung des Arbeitskampfrechts typisierende Fallgruppen und zeigt auf, dass Streiks des Personals der Luftfahrtunternehmen entgegen der früheren Rechtsprechung des BGH in der Regel nicht zum Wegfall des Ausgleichsanspruchs führen. Im zweiten Teil der Untersuchung beleuchtet er die von der Rechtsprechung bisher nicht zutreffend erfasste und gewürdigte grundrechtliche Dimension des Problems und kommt zu dem Ergebnis, dass auch grundrechtliche Wertungen nicht zu einem Wegfall des Anspruchs auf Ausgleichszahlungen zwingen. Der Beitrag ist in Heft 1/2021 der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW 2021, 23-29) erschienen.

TriECON Workshop zum Thema Media Economics

Medien haben das Potenzial, die Entscheidungsfindung sowie das Verhalten von Personen und Unternehmen in vielfältiger Weise zu beeinflussen. Dies gilt insbesondere im digitalen Zeitalter mit der zunehmenden Verfügbarkeit neuer Technologien und der Omnipräsenz von Medien zum Beispiel auf mobilen Endgeräten. Die Untersuchung dieser Effekte war Gegenstand des vierten Online-Workshops der TriECON Serie in diesem Wintersemester. Ziel der Veranstaltung war es zudem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu vernetzen und den Austausch von Forschungsideen zu fördern. Insgesamt nahmen 30 internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am TriECON Workshop teil.
Während des Workshops wurden neun wissenschaftliche Abhandlungen zum Thema Media Economics präsentiert und diskutiert. Teile der Studien untersuchen beispielsweise den Einfluss von Medien auf das Wählerverhalten anhand von deutschen beziehungsweise russischen Daten. Auch wurde der Frage nachgegangen, ob die Sprache, mit der Massenmedien politikrelevante Themen behandeln, die politischen Präferenzen der Leser beeinflussen. Eine weitere Studie analysiert, wie sich die Medienberichterstattung über Kriminalität auf die Einstellung der Bevölkerung zur Einwanderung auswirkt. Das vollständige Programm des Media Economics Workshops finden Sie hier.
Weitere Informationen zur TriECON Workshop Series finden Sie auf unserer Webseite.
2020
Neuerscheinung: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht

Im Dezember ist die zweite Auflage des von Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter und Prof. Dr. Hans Michael Heinig herausgegebenen Handbuchs zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht in der Nomos-Reihe Enzyklopädie Europarecht (Band 7) erschienen. Unter den Autorinnen und Autoren des Bandes ist auch Dr. Thomas Klein, der das Kapitel zum europäischen Entsenderecht bearbeitet hat.

IAAEU-Direktor gehört zu den publikationsstärksten Forschern der BWL

Die Zeitschrift Wirtschaftswoche hat im Dezember 2020 ihr Ranking der forschungsstärksten Wissenschaftler in der Betriebswirtschaftslehre (BWL) veröffentlicht. Für diese Analyse wurden die Publikationen von Betriebswirtinnen und Betriebswirten erfasst, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz an Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen arbeiten. Als Datenquelle dient das bibliometrische Webportal „Forschungsmonitoring". In die Bewertung floss neben der Zahl der Veröffentlichungen auch die Reputation der rund 850 in die Analyse einbezogenen betriebswirtschaftlichen Fachzeitschriften ein.
Laszlo Goerke, wirtschaftswissenschaftliche Direktor des IAAEU und Professor für Personalökonomik an der Universität Trier, gehört zu den forschungsstärksten 4% aller Betriebswirte in der Kategorie 'Lebenswerk', in der alle bisherigen Publikationen berücksichtigt werden. Auch andere Kollegen aus Trier sind in dieser Kategorie sowie denen, die sich auf Veröffentlichungen der letzten Jahre oder auf jüngere Forscherinnen und Forscher beschränken, prominent vertreten (nähere Informationen finden Sie hier).
Während Rankings wie das der Wirtschaftswoche kurz und prägnant Forschungsleistungen erfassen und vergleichbar machen, zeigt die Auswertung auch, wie sehr die Ranglisten durch die Qualitätsbewertungen der einbezogenen Zeitschriften bestimmt werden. Die oben erwähnte Platzierung des Direktors des IAAEU basiert auf dem Qualitätsurteil des Verbands der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft, der sogenannten Jourqual 3.0 Liste. Auf Basis dieser Liste belegt Laszlo Goerke den Platz 129 in der Kategorie 'Lebenswerk', in der gut 4000 Personen berücksichtigt sind. Legt man jedoch die Gewichtung zugrunde, die die Zeitung Handelsblatt in einer Auswertung aus dem Jahr 2014 verwandt hat, dann gehört der Direktor des IAAEU zu den absolut publikationsstärksten Betriebswirten in Deutschland und erreicht den Platz 26. Diese Differenzen verdeutlichen, dass Ranglisten zur Messung von Forschungsleistung nur einen, allerdings nicht unwichtigen Indikator darstellen, mit dem der Beitrag zum Wissensfortschritt abgebildet werden kann.

Dritter Workshop der TriECON Serie zum Thema Mitbestimmung fand am 11.12.2020 statt

Die betriebliche Mitbestimmung ist aus dem System der Arbeitsbeziehungen in Deutschland nicht wegzudenken. Der schleichende Rückgang sowohl des Anteils von Firmen mit einem Betriebsrat als auch der Beschäftigten, die durch einen Betriebsrat vertreten werden, und die Zunahme alternativer Formen der Arbeitnehmervertretung stellen neue Herausforderungen sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft dar. Aus diesem Grund widmete sich am 11. Dezember 2020 der nun dritte virtuelle Workshop der TriECON Workshop Serie diesen Themen.
Die vorgestellten Forschungsarbeiten untersuchten zum einen die Determinanten für die Existenz von Betriebsräten, wie etwa, ob sich das Unternehmen ganz oder nur teilweise in Familienhand befindet. Zum anderen wurde der Einfluss von Betriebsräten auf diverse unternehmerische Aspekte und das Zusammenspiel mit der Tarifbindung betrachtet, beispielsweise für die betriebliche Gesundheitsvorsorge. Eine weitere auf dem Workshop präsentierte Arbeit verdeutlichte, dass die noch verhältnismäßig selten genutzte Form der Mitbestimmung mittels freiwilligen Runden Tischen zu einem langfristigen Produktivitätswachstum führt. In seiner Keynote stellte Prof. John Addison (University of South Carolina) dar, dass nicht nur das bloße Vorhandensein des Betriebsrats, sondern auch dessen Arbeitsweise Einfluss darauf hat, ob ein Unternehmen am Markt eher überlebt. Insgesamt hat der Workshop verdeutlicht, dass sich die Wissenschaftler/innen mit immer ausdifferenzierteren Forschungsfragen beschäftigen, die auch zu immer differenzierteren Beurteilungen der betrieblichen Mitbestimmung führen. Damit mögen die Forschungsarbeiten einen Beitrag für das Verständnis leisten, wie vielfältig Mitbestimmung heutzutage umgesetzt wird, wirkt und sich dauernd anpassen muss.
Zusätzlich zu den Vortragenden nahmen zahlreiche Gäste virtuell an der Veranstaltung teil. Neben den acht herausragenden Vorträgen zeichnete sich der Workshop daher vor allem durch eine hochkarätige Diskussion der etablierten Forscher/innen aus, bei der aber auch die vielversprechenden Nachwuchsforscher/innen zu Wort kamen. Nähere Information zu dem TriECON Workshop zur Mitbestimmung finden Sie hier.

Grundrechtsanwendung und Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem

Durch die „Recht-auf-Vergessen“-Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts hat die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem sowie zum Verhältnis von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten eine beachtliche Neuausrichtung erfahren. Dr. Thomas Klein und Dominik Leist haben sich in einem aktuellen Beitrag mit den weitreichenden Folgen dieser Entscheidungen sowohl für den verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab im Allgemeinen, als auch für das unions- und grundrechtlich geprägte Arbeitsrecht im Speziellen befasst und kommen zum Ergebnis, dass diese insbesondere für den Bereich des kollektiven Arbeitsrechts Sprengkraft bergen. Die Untersuchung wurde in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) auf S. 449-458 veröffentlicht.

Die digitalen Veranstaltungen TriECON wurden mit einem Online Workshop zum Thema “Organizations, Incentives and Performance Pay” fortgesetzt

Aus “Einschränkungen” entstehen Möglichkeiten! Dieses Jahr war es nicht einfach sich mit ForscherInnen aus den gleichen Fachbereich zu treffen, auszutauschen und neue Netzwerke zu gründen. Trotz der gegebenen Umstände hat das IAAEU, in Kooperation mit dem Lehrstuhl Personalökonomik des Fachbereichs IV, einen weiteren eintägigen, digitalen Workshop veranstaltet und betreut. Der Workshop fand am Freitag, den 20. November 2020 statt und bot eine virtuelle Plattform, um sich mit Kollegen und Kolleginnen auszutauschen, ohne dass diese eine weite Reise antreten mussten. Dieses Mal boten wir einen Workshop mit dem Thema “Organizations, Incentives and Performance Pay”.
Üblicherweise verfolgen digitale TriECON Veranstaltungen zwei Ziele. So auch dieses mal. Wir wollen stets einen aktiven Diskurs über ein zentrales Thema kreieren, während die Mitglieder des IAAEU Feedback über die Erkenntnisse der eigenen Forschung gewinnen können. Auch bei diesem Workshop waren wir in der Lage ExpertInnen zu versammeln, welche ihre neuesten Erkenntnisse präsentierten. Unter anderem hat Alberto Palermo einen Aufsatz, welchen er zusammen mit Laszlo Goerke und Marco de Pinto (ehemaliger Mitarbeiter des IAAEU) verfasst hat, präsentiert. Der Aufsatz beschäftigt sich mit dem Thema der Wohlfahrtswirkungen, die entstehen, sobald in Konkurrenz stehende Unternehmen, die mit externen Effekten konfrontiert sind, nicht über die Merkmale ihrer Arbeitnehmer informiert sind. Alle Vortragenden waren dankbar für die Anmerkungen und Vorschläge der Anwesenden.
Wir sind mit dem Feedback, welches wir erhalten haben, zufrieden und möchten uns nochmals bei allen Teilnehmern herzlich bedanken. Die positive Kritik und Begeisterung der Vortragenden und Teilnehmer machte uns auch stolz auf das, was wir mit diesem digitalen Event erreicht haben. Besonders häufig wurde uns mitgeteilt, dass das Ermöglichen eines digitalen Zusammentreffens, während der aktuellen schwierigen Situation, besonders positiv wahrgenommen wurde. Genau dies wollten wir mit Hilfe der Veranstaltung erreichen! Auch zukünftig werden wir weitere digitale Veranstaltungen planen, um einen Austausch unter Kolleginnen und Kollegen möglich zu machen.
Das Programm des vergangenen Workshops finden sie hier. Fühlen Sie sich herzlich eingeladen, auch an zukünftig stattfindenden Veranstaltungen teilzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite.

Start der Online-Workshop–Serie mit einem Workshop zum Thema „Labour Markets and Migration“ am IAAEU

Das IAAEU hat am Freitag, 30.10.2020, in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik am Fachbereich IV, einen eintägigen Online-Workshop zum Thema „Labour Markets and Migration“ veranstaltet. Der Workshop stieß auf breites Interesse, viele Forscherinnen und Forscher aus ganz Europa wollten die Gelegenheit nutzen, ihre derzeitigen Forschungsergebnisse zu präsentieren. Schlussendlich nahmen mehr als 30 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Workshop teil. Dr. Yuliya Kosyakova vom IAB Nürnberg hielt die Keynote Lecture zum Thema „Rational Expectations and Human Capital Accumulation of Immigrants“. Weitere Vorträge des Workshops widmeten sich den Themengebieten „Return to Human Capital“, „Migration Theories“, „Migration Impact on Host Societies“ sowie „Migrant Employment“. Fenet Bedaso, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IAAEU und am Lehrstuhl für Personalökonomik der Universität Trier, trug Ergebnisse ihrer Forschung zum Thema „The Labour Market Integration of Refugees and Other Migrants in Germany“ vor. Lebhafte Diskussionen im Plenum folgten nicht nur jedem Vortrag, sondern fanden auch in den virtuellen Kaffeepausen statt, die das Netzwerken zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch im Online-Format ermöglichten. Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die vielen Kommentare, die den Workshop so erfolgreich machten! Der Workshop “Labour Markets and Migration“ war der erste der Online-Workshop-Serie im Wintersemester 2020/21, mit welchem das IAAEU gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik den wissenschaftlichen Austausch während der Corona-Pandemie aufrechterhalten möchte. Nähere Informationen zu den zukünftigen Workshops finden Sie auf unserer Website.

IAAEU virtuell in Köln - ein Rückblick auf die Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik

Vom 27. bis 30. September 2020 fand in virtuellen Räumen die alljährliche Konferenz der deutschsprachigen Ökonominnen und Ökonomen statt, die Tagung des Vereins für Socialpolitik. Diese Treffen stehen jedes Jahr unter einem anderen Motto, dieses Mal war das Schwerpunktthema ‚Gender Economics‘. Vor allem die ursprünglich als Plenumsvorträge geplanten Referate setzten sich mit verschiedenen Aspekten des Konferenzmottos auseinander. So sprach Manual Bagues aus Warwick über Geschlechterquoten in der Wissenschaft. Der wichtigste Teil der Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik ist die offene Tagung, auf der dieses Jahr in 140 Arbeitsgruppen gut 400 Vorträge gehalten wurden. Die Vortragenden wurden in einem wettbewerblichen Verfahren von einer Auswahlkommission bestimmt. In diesem Jahr waren alle Doktoranden der ökonomischen Arbeitsgruppe des IAAEU mit eigenen Referaten vertreten. So waren an insgesamt acht der auf der Jahrestagung vorgestellten Untersuchungen Mitarbeiter des IAAEU beteiligt. Einschließlich anderer Mitglieder der Universität Trier sind daher fast 3% aller referierten Analysen in der Geburtsstadt von Karl Marx oder unter Mitwirkung von dort tätigen Forscherinnen und Forschern erstellt worden. Dieser Anteil ist umso beeindruckender, als es in Deutschland gut 100 Universitäten gibt, und an der Jahrestagung traditionell auch viele Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler aus Österreich und der Schweiz teilnehmen. Die Vorträge der Trierer Mitarbeiter des IAAEU haben sich mit einer Vielzahl von vor allem arbeitsmarkt- und personalökonomischen Fragestellungen auseinandergesetzt. So untersuchten Alberto Palermo und Laszlo Goerke zusammen mit Marco de Pinto (ehemals IAAEU), wie sich Unsicherheit über die Produktivität von Managern auf deren Arbeitsverträge auswirkt und welche Rückwirkungen sich auf Gütermärkte ergeben. Konstantin Homolka präsentierte eine Arbeit, die in Kooperation mit Adrian Chadi (ehemals IAAEU, jetzt Universität Konstanz) entstanden ist. Sie analysieren, ob kleine Lügen von Teamkollegen die Arbeitsmotivation anderer Teammitglieder beeinflussen. Gabriel Schultze referierte zu "Does Relative Age Make Jack a Dull Student? Evidence from Students’ Schoolwork and Playtime". In dieser gemeinsam mit Luca Fumarco (ehemals Gastforscher am IAAEU und jetzt Tulane University) verfassten Studie wird der Zusammenhang zwischen relativem Alter und der Zeiteinteilung von Schülerinnen und Schülern analysiert. Schließlich präsentierte Sven Hartmann eine Untersuchung mit direktem Bezug zum Schwerpunktthema der Jahrestagung. In „Television and Genderstereotypes“ geht er der Frage nach, inwiefern sich im Fernsehen vermittelte Geschlechterstereotype auf Einstellungen zu Ehe, Scheidung und Familienplanung auswirken. Eine vollständige Liste aller Präsentationen von Mitarbeitern der ökonomischen Arbeitsgruppe des IAAEU findet sich hier. Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge wurden die Analysen intensiv diskutiert und vielerlei Anregungen und Verbesserungsvorschläge vorgebracht. Insgesamt hat die Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik verdeutlicht, welche Bedeutung die Arbeit von in Trier beheimaten Ökonominnen und Ökonomen für die Forschung in Deutschland hat. Die nächste Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik soll 2021 in Regensburg stattfinden. Die Mitarbeiterin und Mitarbeiter des IAAEU arbeiten daran, auf dieser Konferenz wiederum umfassend ihre Ergebnisse zu präsentieren und hoffen, dass dafür eine Reise in die Oberpfalz notwendig wird und auf den Besuch virtueller Räume verzichtet werden kann.

Neues Lehrbuch zur Personalökonomie

Der ehemalige wirtschaftswissenschaftliche Direktor des IAAEU hat zusammen mit drei Kollegen, die alle früher am Institut tätig waren und in Trier habilitiert worden sind, ein neues Lehrbuch veröffentlicht. In "PERSONALÖKONOMIE UND PERSONALPOLITIK - Grundlagen einer evidenzbasierten Praxis" erklären und bewerten Dieter Sadowski (IAAEU), Bernd Frick und Martin Schneider (beide Universität Paderborn) sowie Susanne Warning (Universität Augsburg) personalwirtschaftliche Muster ökonomisch aus Sicht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Lehrbuch vermittelt hierzu ein Verständnis der institutionenökonomischen Theoriebildung und der empirischen Forschung (Personalanalytik) – und damit die Grundlagen einer evidenzbasierten Personalpraxis. Die drei Stichworte "Personalökonomie", "Personalpolitik" und "Evidenz" zeigen dabei den Anspruch des Werkes auf. Das Lehrbuch richtet sich an Studierende sowohl in Bachelor- als auch in Masterstudiengängen. Didaktisch zeichnet es sich dadurch aus, dass neben theoretischen Überlegungen zahlreiche empirische Studien in ihrer Methodik und ihren Ergebnissen präsentiert werden. Am Ende jedes Kapitels stehen Fragen zur Anwendung des Gelernten.

Dr. Thomas Klein als Sachverständiger im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat am 14. September 2020 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, die u.a. zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE. (BT-Drs. 19/17134) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 19/20585) zum Arbeitszeitecht zum Gegenstand hatte. Dr. Klein wurde als Einzelsachverständiger insbesondere zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 in der Rechtssache C‑55/18 Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) / Deutsche Bank SAE angehört, zu dem er bereits gemeinsam mit Dominik Leist veröffentlicht hatte (Die unionsrechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, in: ZESAR 2019, S. 365-372; EU law requires working time recording: Consequences of the ECJ-ruling in the case 'CCOO' for member states and especially Germany, Dispatch No. 19 des Comparative Labor Law & Policy Journal). Dr. Klein legte dem Ausschuss seine Ansicht dar, wonach aufgrund des Urteils in Deutschland sofortiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die im Einzelnen zu beachtenden unionsrechtlichen Rahmenbedingungen hatte Dr. Klein bereits im Vorfeld der Anhörung in einer schriftlichen Stellungnahme (Ausschussdrucksache 19(11)746) erläutert.

Untersuchung des arbeitsrechtlichen Hinweisgeberschutzes in neuem Drittmittelprojekt

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, kurz „Hinweisgeberschutz-RL“ soll bis Ende 2021 vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden. Sie soll dazu dienen, den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern zu verbessern und Schutzstandards zu vereinheitlichen. Für die Schaffung eines praxistauglichen Schutzes ist dabei vor allem das Arbeitsrecht gefordert. Aus diesem Grund wird das IAAEU im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Drittmittelprojektes der Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung den Umsetzungsbedarf der Richtlinie im deutschen Recht untersuchen. Der Fokus der Untersuchung liegt zum einen darauf, wie bei der Richtlinienumsetzung vorgegangen werden kann, um einen Hinweisgeberschutz im Regelungssystem des deutschen Arbeitsrechts zu verankern. Einen zweiten Schwerpunkt bildet in diesem Rahmen die Frage der Vereinbarkeit eines arbeitsrechtlichen Whistleblowerschutzes mit den Normen des Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzrechts. Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und wird mit einer Summe von 40.000 Euro gefördert.

Alexander Schneider mit 9. Publikationspreis 2020 des Graduiertenzentrums der Universität Trier ausgezeichnet

Für seinen kürzlich in der Zeitschrift „Die Personalvertretung“ veröffentlichten Beitrag mit dem Titel „Die Grundrechtsfähigkeit der Personalvertretung“ (= PersV 4/2020, 124-135) wurde Alexander Schneider, wiss. Mitarbeiter der juristischen Arbeitsgruppe des IAAEU, am 15.7.2020 mit dem diesjährigen Publikationspreis des Graduiertenzentrums der Universität Trier für die beste Publikation des Jahres im Fachbereich V-Rechtswissenschaft ausgezeichnet (9. GUT-Publikationspreis 2020). Der Preis ist in diesem Jahr mit 600 Euro dotiert.
Das gesamte Team des IAAEU gratuliert sehr herzlich!
Den entsprechenden Kurzvortrag von Herrn Schneider, den die UVA der Universität Trier aufgenommen hat, finden Sie hier:


Erfolgreicher erster Online-Workshop am IAAEU

Der Reiseverkehr – auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – liegt derzeit brach, ein wissenschaftlicher Austausch über Universitäts- oder gar Ländergrenzen hinweg ist somit eine Herausforderung. Einen Ausweg bietet die Erstellung geeigneter Online-Formate. Als eine der ersten Einrichtungen an der Universität Trier hat das IAAEU am Freitag, 10.07.2020, in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik am Fachbereich IV, einen eintägigen Online-Workshop zum Thema „Job Security and Employment Protection“ veranstaltet.
Die Resonanz zum Workshop war bereits in der frühen Planungsphase hoch: Viele WissenschaftlerInnen zeigten Interesse, an dem Workshop teilzunehmen und ihre derzeitigen Forschungsarbeiten zu präsentieren. Insgesamt gab es so deutlich mehr Anfragen, als Slots für Präsentationen zur Verfügung standen. Schlussendlich hatten sich mehr als 50 Personen als TeilnehmerInnen zum Workshop angemeldet, um den acht Präsentationen zu den Themengebieten Arbeitsplatz- und Beschäftigungssicherung, Kündigungsschutz, Mitarbeiterfluktuation sowie Arbeitslosenversicherung zu folgen und im Anschluss im Plenum lebhaft über das Erlernte zu diskutieren. Einzig das Netzwerken und der direkte Austausch zwischen einzelnen WissenschaftlerInnen kommt bei einer Onlinekonferenz leider – technisch bedingt – etwas kurz. Aber klar ist auch: Dieser Workshop war ein gelungenes Beispiel, dass wissenschaftlicher Austausch notfalls auch online stattfinden kann, wenn Präsenzveranstaltungen eben nicht möglich sind.
Aufgrund der ermutigenden Erfahrungen und durchweg positiver Rückmeldungen plant das IAAEU, das Angebot an derartigen Workshops im kommenden Semester auszuweiten und eine Reihe von thematisch fokussierten Kurzkonferenzen zu organisieren. Nähere Informationen hierzu finden Sie demnächst auch auf unserer Homepage. Die Website des Workshops ist weiterhin hier zu finden.

Untersuchung zur Grundrechtsfähigkeit der Personalvertretung veröffentlicht

In einem Aufsatz für die Zeitschrift „Die Personalvertretung“ hat Alexander Schneider, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der juristischen Arbeitsgruppe des IAAEU, die Grundrechtsfähigkeit der Personalvertretung umfassender untersucht. Die entsprechend gelagerte Diskussion um die Grundrechtsfähigkeit des Betriebsrates als Gremium wird seit Jahren in der Literatur sehr lebhaft geführt; grundlegendere Ausführungen im Schrifttum zur Grundrechtsfähigkeit des Gremiums Personalvertretung liegen aber schon etliche Jahre zurück, sodass eine Neubearbeitung der Thematik angezeigt erschien. Dabei liegt die Relevanz weniger in der Möglichkeit der Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes durch die Personalvertretung im Falle bestehender Grundrechtsfähigkeit, sondern besteht vielmehr vor dem Hintergrund des Gebotes grundrechtskonformer Auslegung einfachgesetzlicher Normen des Personalvertretungsrechts, das im Falle der Grundrechtsfähigkeit des Gremiums Personalvertretung zur Anwendung gelänge. Im Rahmen der Untersuchung wird zunächst der Meinungsstand in Schrifttum und Rechtsprechung zur hier maßgeblichen Bestimmung des Art. 19 Abs. 3 GG dargestellt, nach der die Grundrechte dann auf inländische juristische Personen Anwendung finden, soweit die Grundrechte ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Tragende Kriterien der Rechtsprechung zur Bewertung der Grundrechtsfähigkeit nach Art. 19 Abs. 3 GG stellen insoweit die sich aus der „Durchgriffsthese“ sowie die sich aus dem „Konfusionseinwand“ ergebenden Maßgaben dar, wohingegen weite Teile des Schrifttums auf die Figur der „grundrechtstypischen Gefährdungslage“ sowie (kumulativ) auf den „Konfusionseinwand“ als Beurteilungsgrundlagen der Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen abstellen.

Insbesondere unter Berücksichtigung völkerrechtlicher Implikationen (= EGMR-Judikatur zu Art. 34 EMRK) und deren Einfluss auf die „bisherige“, vom BVerfG vertretene Auslegung des Art. 19 Abs. 3 GG sei es sachgerecht, dass zukünftig ausschließlich auf die grundrechtstypische Gefährdungslage sowie kumulativ auf den Konfusionseinwand als Abgrenzungskriterien bei der Bewertung der Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen abgestellt wird. In Übertragung der vorstehenden Kriterien sowie einer exemplarischen Prüfung des Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG bzw. des Art. 17 GG auf die Situation der Personalvertretung gelangt Alexander Schneider schließlich zu der These, dass das Gremium Personalvertretung als partiell grundrechtsfähig einzustufen ist.
Die Untersuchung wurde veröffentlicht in Heft 4 des Jahrganges 2020 der Zeitschrift „Die Personalvertretung“ (PersV), S. 124-135.

Teilnahme am Arbeitsrechtlichen Moot Court des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt

Der arbeitsrechtliche Moot-Court findet alle zwei Jahre beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt statt und wurde am 16. Januar 2020 in Erfurt zum achten Mal ausgetragen. Der Moot-Court ist ein Wettbewerb, bei dem Studenten der Rechtswissenschaft im Rahmen einer Prozesssimulation auf der Grundlage eines vorgegebenen fiktiven Sachverhalts die Rolle der Vertreter der jeweiligen Prozessparteien übernehmen und ihren Rechtsstandpunkt argumentativ vertreten und gegen kritische Nachfragen der Richter verteidigen müssen. Die Verhandlung erfolgt beim arbeitsrechtlichen Moot-Court vor „Kammern“, die in der Vorrunde und im Halbfinale aus drei, im Finale aus fünf Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehen. Ziel des Moot-Courts ist es, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen. Er ist damit Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studenten der Rechtswissenschaft.
Die Teilnehmerzahl ist auf 32 Teams beschränkt. Diese können von allen arbeitsrechtlichen Lehrstühlen in Deutschland angemeldet werden. Nach der Anmeldung wird der zu bearbeitende Sachverhalt an die Teams versandt und die Parteirolle (Kläger oder Beklagter) zugewiesen. Dann gilt es einen Schriftsatz zu entwerfen in dem der (vorgegebene) Prozessantrag der jeweiligen Partei begründet wird. Alle Teams, die einen Schriftsatz eingereicht haben, werden dann zu der mündlichen Verhandlung nach Erfurt eingeladen, und treten dort in einer Vorrunde in vier Gruppen mit jeweils acht Teams in Zweierpaarungen gegeneinander an. Gegenstand des Falles waren in diesem Jahr Fragen um die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung und einen etwaigen Wiedereinstellungsanspruch, wenn die die Kündigung begründenden Verdachtsmomente nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entkräftet werden.

Lauf
Foto von links nach rechts: Prof. Dr. Monika Schlachter, Jana Hagenmüller, Laura Christen, Thomas Lehnart und Alexander Schneider

Das Team des IAAEU, bestehend aus Laura Christen, Jana Hagenmüller und Verena Moll, wurde während der kompletten Vorbereitungszeit sowie vor Ort durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des IAAEU unterstützt. Zuerst wurde ein Schriftsatz erarbeitet, der bis Anfang Dezember beim BAG eingereicht werden musste. Im Anschluss ging es darum, sich auf die Verhandlungsmodulation vorzubereiten. Um so viel Praxis wie möglich zu erlangen, wurde zuerst eine Probeverhandlung mit dem Team des Lehrstuhls Raab in den Räumen des IAAEUs durchgeführt. In der Woche vor dem eigentlichen Moot-Court fand eine „Generalprobe“ vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz statt, wo die beiden Teams gegeneinander antraten und sich mit den Fragen des Gerichtes auseinandersetzen durften.

Am 16.01.2020 fand der Moot Court nach erfolgreicher Vorbereitung in Erfurt statt. Das Team des IAAEU konnte von sich überzeugen und bekam im Anschluss der Verhandlung Lob des vorsitzenden Richters. Sowohl der Schriftsatz als auch das Auftreten vor Gericht beeindruckte die durchführenden Richter. Leider gelang ein Weiterkommen nicht, da sie in einem knappen Rennen mit den letztlichen Gewinnern des Moot Courts ausgeschieden sind.
2019
EU law requires working time recording: Consequences of the ECJ-ruling in the case 'CCOO' for member states and especially Germany

In seiner vieldiskutierten „CCOO“-Entscheidung vom 14.05.2019 hat der EuGH eine arbeitgeberseitige Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer als unionsrechtlich geboten angesehen. Dr. Thomas Klein (IAAEU) und Dominik Leist (Universität Trier) haben sich in einem Forschungsprojekt eingehend mit den Hintergründen und Folgen dieser Entscheidung befasst und kamen insbesondere zu dem Ergebnis, dass diese eine gesetzgeberische Anpassung des deutschen Rechts notwendig macht. Hierzu wurden bereits mehrere Beiträge in der deutschsprachigen Fachliteratur veröffentlicht (Leist, jurisPR-ArbR Nr. 22/2019, Anm. 1; Klein/Leist, ZESAR 2019, 365-372).
Diese Veröffentlichungen wurden nun um einen englischsprachigen Dispatch auf der Homepage des Comparative Labor Law & Policy Journals ergänzt, um die Ergebnisse auch Juristen im nicht deutschsprachigen Ausland zugänglich zu machen. Der Beitrag (Dispatch No. 19) ist unter folgendem Link abrufbar.

Gastwissenschaftlerin Sabrina Genz

Sabrina Genz ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe Berufliche Arbeitsmärkte am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und Stipendiatin im Graduiertenprogramm des IAB. Sie promoviert zum Thema Auswirkungen der Digitalisierung auf den Deutschen Arbeitsmarkt als externe Doktorandin des Lehrstuhls für Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Vom 4.11. bis zum 15.11.2019 ist sie als Gastwissenschaftlerin am IAAEU tätig und hält u.a. einen Vortrag im Brownbag-Seminar zum Thema "Digging into the Digital Divide - Workers’ Exposure to Digitalization and its Consequences for Individual Employment". Ihre Forschungsinteressen liegen im Bereich der empirischen Arbeitsmarktökonomie mit besonderem Fokus auf die Beschäftigungs- und Lohnwirkungen des technologischen Wandels.

Joanna Tyrowicz berichtet über die Jahrestagung der Academy of Management

renommierten Konferenz in den Managementwissenschaften, vorgestellt. Eine ganze Woche lang gefüllt mit Meetings, Workshops zur zum Thema Paper-Entwicklung, Lehrworkshops, Q&A-Sitzungen mit den Redakteuren der wichtigsten Zeitschriften - und zuletzt die Paper-Sitzungen selbst. In diesem Jahr zog das AOM-Treffen in Boston 11 000 Menschen an!
Unsere Sitzung umfasste acht Forschungsprojekte zum Oberthema Frauen in der Unternehmensführung. 16 Referenten aus 9 Ländern und 13 Institutionen stellten ihre Arbeiten vor. Das Symposium behandelte eine Vielzahl von Themen (z.B. Quoten und Codes des Vorstands, Ernennung von Direktoren), Theorien (z.B. soziale Kategorisierung, Wirtschaftstheorien), Daten und Methoden (z.B. Interviews und Fragebögen von weiblichen Führungskräften, Sekundärdaten von Boardex/Compustat, logistische Regression, Inhaltsanalyse) und länderspezifischen Begebenheiten (d.h. detaillierte Diskussion über Island, Spanien und den USA).
Nach der Präsentation begann eine intensive Debatte, in der Fragen bezüglich der Implementierung von Richtlinien sowie einige mehr oder weniger technische Aspekte der vorgestellten Studien behandelt wurden. Eventuell konnten wir mit unserer umfassenden Aufstellung überzeugen oder mit der Kontroverse, die mit unserem Thema einhergeht, sodass unser Symposium als Zweitplatzierter (Finalist) beim Emerald Best International Symposium Award ausgewählt wurde.

IAAEU beteiligt sich mit mehreren Beiträgen an der aktuellen Diskussion zur Arbeitszeiterfassungs-Rechtsprechung des EuGH

Am 14.05.2019 hat der EuGH (Rs. C-55/18 „CCOO“) entschieden, dass das Unionsrecht eine an Arbeitgeber gerichtete allgemeine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten verlangt. Da das deutsche Recht eine solche Pflicht bisher jedenfalls nicht ausdrücklich vorsieht, sorgt das Urteil für andauernde Diskussionen.
Mitarbeiter des IAAEU haben sich an diesen Diskussionen in mehrfacher Hinsicht beteiligt: Unmittelbar nach Erscheinen kommentierte Dominik Leist das Urteil in einer Anmerkung, die im Juris-Praxisreport Arbeitsrecht Nr. 22/2019 als Anm. 1 veröffentlicht wurde. Im Anschluss erfolgte eine breiter angelegte Untersuchung der Entscheidung im Hinblick auf ihre dogmatischen Hintergründe und den aus ihr folgenden Umsetzungsbedarf für das deutsche Recht, die Dr. Thomas Klein und Dominik Leist gemeinsam vornahmen. Die Autoren kamen zu dem Schluss, dass zur Einhaltung der vom EuGH aufgestellten Vorgaben eine gesetzgeberische Anpassung des deutschen Rechtes notwendig sei. Zwar bestünden zur Durchsetzung der Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung bereits de lege lata zivilrechtliche Handlungsmöglichkeiten des einzelnen Arbeitnehmers sowie Initiativrechte des Betriebsrates, beides genüge jedoch nicht zur Erfüllung der unionsrechtlichen Pflichten. Die Untersuchung wurde nun in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (ZESAR), Heft 9/2019, S. 365-373 veröffentlicht.

Untersuchung zur Vereinbarkeit der neuen Entsende-Richtlinie mit dem Primärrecht der EU veröffentlicht

Im Juli 2018 ist die Richtlinie 2018/957/EU zur Änderung der EU-Entsende-Richtlinie in Kraft getreten, welche den Schutz der innerhalb der EU entsandten Arbeitnehmer verbessern soll. Die mit der Richtlinie erfolgten Änderungen waren bereits während des Gesetzgebungsverfahrens politisch hoch umstritten, da einige osteuropäischen Mitgliedstaaten in den bestehenden Entlohnungsunterschieden einen legitimen Wettbewerbsfaktor sehen, den sie zu erhalten versuchten. Ungarn und Polen haben gegen die verabschiedete Richtlinie inzwischen Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Sie sind der Ansicht, dass die Richtlinie nicht mit dem Primärrecht der EU („EU-Verfassungsrecht“) zu vereinbaren ist und streben eine Nichtigerklärung der Richtlinie durch den EuGH an. Dr. Thomas Klein hat sich im Rahmen seiner Forschung zum EU-Entsenderecht umfassend mit den von Ungarn und Polen vorgebrachten Klagegründen auseinandergesetzt. Nach seiner Ansicht ist die Richtlinie 2018/957/EU mit dem Primärrecht vereinbar. Die Richtlinie könne auf die vom Gesetzgeber gewählte Kompetenzgrundlage gestützt werden und verletze nicht die Dienstleistungsfreiheit. Dr. Klein erwartet daher, dass die Nichtigkeitsklagen vor dem EuGH keinen Erfolg haben.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in Heft 16 (S. 673-679) der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) veröffentlicht.

IAAEU beim informellen Austausch „Rechtsfragen plattformbasierter Arbeit“ am 15.7. an der Universität Salzburg

Am 15.7. trafen sich an der Universität Salzburg Wissenschaftler aus Trier und mehreren österreichischen Universitäten zu einem informellen Austausch zum Thema „Rechtsfragen plattformbasierter Arbeit“. Das IAAEU war mit Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter, Dr. Thomas Klein, Katrin Treppschuh und Dominik Leist vertreten. Auf der Veranstaltung wurden zu verschiedenen Gesichtspunkten des Oberthemas jeweils kurze Impulsvorträge aus deutscher und österreichischer Sicht präsentiert, woran sich jeweils eine länderübergreifende Diskussion anschloss. Über zivilrechtliche Fragen plattformbasierter Arbeit referierte Dr. Thomas Klein. Den arbeitsrechtlichen Fokus aus deutscher Perspektive setzten Katrin Treppschuh mit einem Beitrag zu individualrechtlichen und Dominik Leist mit einem Beitrag zu kollektivarbeitsrechtlichen Fragen plattformbasierter Arbeit. Die sozialrechtlichen Aspekte beleuchtete aus deutscher Perspektive Dr. Thomas Spitzlei (Universität Trier). In der Diskussion zeigten sich vor allem in Bezug auf die zivilrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragen ähnliche Probleme im deutschen und im österreichischen Recht. Im kollektiven Arbeitsrecht stellen sich angesichts der unterschiedlichen System auf nationaler Ebene zwar unterschiedliche Fragen. Auf europäischer Ebene werden diese aber gleichermaßen durch wettbewerbsrechtliche Aspekte überlagert, so dass auch insofern gemeinsame Anknüpfungspunkte vorhanden sind.

Vortrag „Streikmobilisierung auf dem Firmengelände – Arbeitskampfmaßnahmen im Spannungsfeld grundrechtlicher Gewährleistungen"

Zum Abschluss der Vorlesungszeit im Sommersemester 2019 lud die rechtswissenschaftliche Arbeitsgruppe am 11.7.2019 zu einem Vortrag zum Arbeitskampfrecht ein. Prof. Dr. Jürgen Treber, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht und Honorarprofessor an der Universität Trier, bot zunächst einen anschaulichen Überblick über die Grundlagen des Arbeitskampfrechts und übertrug diese sodann auf einen aktuellen Fall aus der BAG-Rechtsprechung zur Streikmobilisierung auf dem Firmengelände. Die anschließende Diskussion bot Gelegenheit für eine vertiefte Auseinandersetzung mit Einzelfragen dieses sich stets wandelnden Rechtsgebiets.

94. Jahreskonferenz der Western Economic Association International (WEAI)

Vom 28. Juni bis 02. Juli 2019 fand in San Francisco, Kalifornien, die 94. Jahreskonferenz der Western Economic Association International (WEAI) statt. Als eine der größten jährlichen Wirtschaftskonferenzen der Welt veranstaltete sie in diesem Jahr 379 Sitzungen, in denen mehr als 1308 wissenschaftliche Arbeiten präsentiert wurden. Die Konferenz zielt auf kein spezifisches Thema ab, sondern zeigt einen Querschnitt der aktuellen Forschungsschwerpunkte, die durch die teilnehmenden Gesellschaften vertreten sind, die die Konferenz veranstalten. Die Themen reichten von der Wirtschaftsgeschichte ("Kapitalismus und Sklaverei") über Themen zum Allgemeinwohl der Gesellschaft (Demographie, Familien- und Gesundheitsökonomie), Geld- und Handelspolitik, Infrastruktur, arbeitsmarktorientierte Themen (Mindestlöhne, Einkommenssteuer usw.) bis hin zu eher außergewöhnlichen Themen wie Medienökonomie, Verteidigungsökonomie und Verbraucherschutz. Der Hauptvortrag wurde von Raj Chetty gehalten über die Thematik „Improving equality of opportunity: New insights from big data“.

Unter den 302 europäischen Teilnehmern, die eingeladen wurden, ihre Forschung auf der diesjährigen Konferenz vorzustellen, war auch der IAAEU-Doktorand Jonas Feld. Er präsentierte die neuesten Erkenntnisse aus seinem Projekt "Linguistic Proximity and Heterogeneity in Returns to Migrant Skills", das in Zusammenarbeit mit Joanna Tyrowicz (auch IAAEU) und Mariola Pytlikova (CERGE-EI) entstand. Sein Vortrag zog die Aufmerksamkeit anderer an der Konferenz teilnehmender Wissenschaftler auf sich, was ihm nicht nur viele nützliche und wertvolle Kommentare bot, sondern auch die Möglichkeit, sich mit anderen Forschern in seinem Interessengebiet auszutauschen. Darüber hinaus hatte die Möglichkeit, eine Reihe interessanter Vorträge zu hören und sich mit namhaften und führenden Ökonomen zu vernetzen, eine positive und nachhaltige Wirkung auf Jonas Feld. Das IAAEU freut sich, auf einer so wichtigen Konferenz vertreten gewesen zu sein.

Gastwissenschaftler Dr. Clemens Buchen

Dr. Clemens Buchen wird vom 18. bis 21. Juni 2019 wieder als Gastwissenschaftler am IAAEU tätig sein. Er ist Post-Doc am Department Management und Economics an der EBS Business School. Dr. Clemens Buchen arbeitet mit Dr. Alberto Palermo an einem gemeinsamen Projekt.

IAAEU-Team beim Trierer Firmenlauf erfolgreich

Nicht nur wissenschaftlichen, sondern auch sportlichen Ehrgeiz und Teamgeist stellte das IAAEU beim Trierer Firmenlauf am 29. Mai 2019 unter Beweis. Das interdisziplinäre Team aus studentischen und wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts konnte sich aus dem Stand im Mittelfeld der Teamwertung platzieren.
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Gastwissenschaftler Salwan Saif

Salwan Saif ist zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Statistik und Empirische Wirtschaftsforschung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Vom 28.05. bis zum 11.06.2019 ist er als Gastwissenschaftler am IAAEU tätig und hällt u.a. einen Vortrag im Brownbag-Seminar zum Thema "The Effect of Relaxed Dismissal Protection on Small German Establishments".

Dr. Thomas Klein als Experte beim Lab zur Plattformökonomie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Die „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vom 20.-23. Mai 2019 in Berlin zwei parallel arbeitende Labs zur Plattformökonomie durchgeführt. In den Labs kam jeweils eine interdisziplinär ausgerichtete Gruppe von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammen, um gemeinsam Empfehlungen zur Politikgestaltung im Bereich der Plattformarbeit zu entwickeln. Die Ergebnisse wurden am 23. Mai 2019 dem Staatssekretär im BMAS Björn Böhning präsentiert und sollen in den weiteren Diskussionsprozess des BMAS einfließen. Dr. Thomas Klein nahm auf Einladung des BMAS an einem der Labs teil und brachte seine Expertise zur Ausgestaltung der Plattformbeschäftigung in die Diskussion ein. Dr. Klein forscht am IAAEU im Rahmen seines Habilitationsvorhabens zu den zivilrechtlichen Grundlagen der Plattformökonomie und begleitet das DFG-Forschungsprojekt „Crowdsourcing als neue Form der Arbeitsorganisation“.

Jahrestagung der Society of Labor Economists

Am 25. und 26.05.2019 fand zum 24. Mal die Jahrestagung der US-amerikanischen Gesellschaft für Arbeitsökonomik - Society of Labor Economists - in Arlington, Virginia statt. Die Veranstaltung gilt als eine der renommiertesten Konferenzen unter Arbeitsmarktökonomen weltweit. In diesem Jahr trafen sich rund 350 Forscherinnen und Forscher nicht nur aus den Vereinigten Staaten, sondern aus der ganzen Welt und diskutierten über aktuelle Fragestellungen im Rahmen der Arbeitsmarkt- und Personalökonomik. Die Themen der über 280 Präsentationen umfassten dabei sowohl „klassische“ Themengebiete als auch neuartige Forschungsbereiche. Zentrale Themengebiete waren beispielsweise die Auswirkung von Automatisierung und Robotik auf die aktuelle und zukünftige Arbeitswelt sowie die ökonomischen Ursachen von Populismus. Aufgrund der breiten Themenvielfalt wurde der Austausch von Wirtschaftswissenschaftlern mit verschiedensten Forschungsschwerpunkten gefördert. Somit bot die Jahrestagung eine optimale Gelegenheit für Networking.
IAAEU-Forscher Sven Hartmann hat auf der Jahrestagung seine Arbeit zum Thema „Can Television Reduce Xenophobia? The Case of East Germany" vorgestellt. Dank der hilfreichen Kommentare anderer Teilnehmer konnte er neue Einblicke sowie Ideen für zukünftige Forschungsprojekte erlangen. Das IAAEU freut sich, auf solch einer bedeutenden Konferenz vertreten gewesen zu sein.

Vorschläge zur Reform des Arbeitnehmerentsendegesetzes

Im Sommer 2018 wurde auf europäischer Ebene die Richtlinie (2018/957/EU) zur Änderung der Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 (Richtlinie 96/71/EG) beschlossen. Mit der Richtlinie soll der Schutz von Arbeitnehmern verbessert werden, die aus einem EU-Mitgliedstaat zur Arbeitsleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden. Die Änderungen sind von den Mitgliedstaaten bis Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen. Dr. Thomas Klein und Alexander Schneider haben die Neuregelungen auf europäischer Ebene eingehend untersucht und hierzu bereits in Ausgabe 1/2019 der Zeitschrift Soziales Recht (SR 2019, S. 21-36) ihre ersten Ergebnisse veröffentlicht. In der im Mai erschienenen Ausgabe 2/2019 der Zeitschrift Soziales Recht (SR 2019, S. 72-87) wurde nun der zweite Teil der Untersuchung veröffentlicht, in dem Klein und Schneider die Auswirkungen der geänderten Richtlinie für das deutsche Recht darstellen und Vorschläge zur Umsetzung der Richtlinie unterbreiten. Der Beitrag ist bereits vor seiner Veröffentlichung auf reges Interesse gestoßen (z.B. Zimmer, Arbeit und Recht 2019, S. 152 ff.) und dürfte auch im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Änderungen ins Arbeitnehmerentsendegesetz weitere Aufmerksamkeit erlangen. Darüber hinaus dürfte der Beitrag auch in den Ländern auf Interesse stoßen, denn Klein und Schneider sehen nicht bloß Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitnehmerentsenderecht, sondern auch eine neue Grundlage für Tariftreueklauseln in den Vergabegesetzen der Länder.

Arbeitsrechtliches Praktikerseminar 2019

Am 9.5. – 10.5.2019 fand das diesjährige arbeitsrechtliche Praktikerseminar unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schlachter am Bundessozialgericht in Kassel statt. Eröffnet wurde das Seminar durch die Referentin Dr. Karen Vahl, die in ihrem Vortrag die arbeitsrechtlichen Implikationen des Verkaufs einer Unternehmenssparte beleuchtete. Anschließend gab Dr. Boris Alles einen Einblick in zwei Fälle aus der betriebsverfassungsrechtlichen Praxis. Abgeschlossen wurde das Seminar von Prof. Dr. Thomas Weiss, der anhand eines praktischen Beispiels strategische und taktische Überlegungen sowie mögliche rechtliche Konstruktionen der Verhandlungsergebnisse bei Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen darstellte. Im Anschluss eines jeden Vortrags wurde die Gelegenheit für interessante und mitunter auch kontroverse Diskussionen genutzt.
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Impressionen des Praktikerseminars

11. Workshop on Labour Economics 2019 am IAAEU

Insgesamt knapp 50 Gäste, viele interessante Präsentationen sowie wissenschaftlicher Austausch auf höchstem Niveau – das ist die Bilanz des Workshops on Labour Economics, der am 12. und 13. April 2019 am IAAEU in Trier stattgefunden hat.
Bereits zum elften Mal organisierte die ökonomische Arbeitsgruppe des IAAEU die Konferenz, welche sich mittlerweile im Feld der Personal- und Arbeitsmarktökonomik im europäischen Raum als eine bekannte Größe etabliert hat. Gefördert wurde die Veranstaltung durch das Graduiertenzentrum der Universität Trier.
Insgesamt konnten 34 Forscherinnen und Forscher – davon 19 NachwuchswissenschaftlerInnen – ihre neuesten Erkenntnisse präsentieren. Das Themenspektrum der diesjährigen Konferenz umfasste neben den klassischen Themen der Personal- und Arbeitsmarktökonomik auch eng verwandte Bereiche: So behandelte ein Vortrag etwa die Auswirkungen von Jobunsicherheit auf die Gesundheit, ein anderer Beitrag untersuchte, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Umfang regionaler Zuwanderung und der Lebenszufriedenheit der lokalen Bevölkerung gibt.
Mit seinem Fokus auf NachwuchswissenschaftlerInnen bietet die Konferenz speziell für Promovierende eine Möglichkeit des fachlichen Austauschs und der persönlichen fachlichen Weiterbildung: Den jungen Teilnehmenden werden vorab Seniors, erfahrene Forscherinnen und Forscher, zugeteilt, welche die der Präsentation zugrunde liegenden Arbeiten begutachten. Eine sich an den Vortrag anschließende kurze Diskussion durch die Seniors ermöglicht es den jungen WissenschaftlerInnen, neue Perspektiven auf ihren Forschungsgegenstand zu erlangen. Unklarheiten und methodische Schwierigkeiten werden gezielt diskutiert und die Arbeit der Juniors kann somit nachhaltig qualitativ verbessert werden. Weiterhin verfolgt die Veranstaltung das Ziel, Kooperationen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern, insbesondere auch zwischen Juniors und Seniors.
Die Auszeichnung für den besten Konferenzbeitrag ("Best Paper Award") wurde dieses Jahr gleich doppelt vergeben: Zunächst für einen theoretischen Aufsatz, der analysierte, wie sich die Entlohnung hoch- und niedrigqualifizierter Arbeitskräfte durch technologischen Fortschritt und zunehmendem Kapitaleinsatz kurz- und langfristig ändert. Der Autor des Beitrags - Michael Knoblach von der Technischen Universität Dresden - freute sich sichtlich über die Auszeichnung: „Eine solche Auszeichnung für die eigene Arbeit zu bekommen ehrt mich natürlich sehr!". Ähnlich begeistert zeigte sich Nicolas Apfel von der Universität Regensburg, dessen methodischer Beitrag zur Verbesserung von Schätzergebnissen bei unklarer Kausalität ebenfalls ausgezeichnet wurde: „Ich freue mich über diese Auszeichnung und hoffe, dass die Ergebnisse meiner Arbeit auch anderen Forscherinnen und Forschern helfen." Herr Apfel erhielt die Auszeichnung unter anderem auch für die von ihm programmierte Statistikanwendung, mit der seine Forschungsleistung relativ einfach auch auf andere Fragestellungen übertragen werden kann.
Die Attraktivität des Trierer Workshops wird auch dieses Jahr wieder durch die hohe Zahl an Einreichungen unterstrichen. Insgesamt gab es knapp 90 Bewerbungen; mehr als drei Bewerbungen auf jeden der zur Verfügung stehenden Präsentationsplätze.
Wir dürfen damit auf einen erfolgreichen elften Workshop on Labour Economics zurückschauen und danken allen Teilnehmenden für die rege Beteiligung und das Gelingen der Veranstaltung!

Impressionen Impressionen Impressionen
Impressionen des WLE 2019

Marco de Pinto erhielt Professoren-Urkunde

Das Selbstverständnis des IAAEU ist, interdisziplinär ausgerichtete, gesellschaftlich relevante Forschung zu betreiben und den Beschäftigten hierdurch hervorragende Bedingungen für die weiteren beruflichen Schritte zu eröffnen. Ein Erfolgsindikator für die Nachwuchsförderung sind die Positionen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IAAEU im Anschluss an ihre Tätigkeit in Trier übernehmen. Der entsprechenden, auch in den Jahresberichten des Instituts dokumentierten Erfolgsgeschichte, kann nun ein weiteres Kapitel hinzugefügt werden. Seit dem 27.02.2019 ist Marco de Pinto Professor für Volkswirtschaftslehre an der IUBH Internationale Hochschule. Dieser Karriereschritt wurde unter anderem durch die vom IAAEU geforderten und geförderten Forschungs- und Lehraktivitäten ermöglicht. In der Forschung befasste sich Prof. Dr. Marco de Pinto mit Aspekten der Arbeitsmarktökonomik und des Internationalen Handels sowie der Verbindung beider Themengebiete. Herr de Pinto hat eben zu dieser Schnittstelle gemeinsam mit Kollegen des ZEW, der Universität Münster und der Aix-Marseille School of Economics erfolgreich Drittmittel eingeworben. Darüber hinaus gab es zahlreiche Kooperationen mit Forscherinnen und Forschern, z. B. des IAAEUs sowie der Universitäten Kassel, Konstanz und Münster. Diese resultierten in einer Vielzahl von Projekten und Veröffentlichungen. Als erfolgreichste Arbeit ist das im Scandinavian Journal of Economics veröffentlichte Papier „The Impact of Unionization Structures with Heterogeneous Firms and Rent-Sharing Motives“ zu nennen. Herr de Pinto hat außerdem zahlreiche Lehrveranstaltungen durchgeführt, wie z.B. Personalökonomik (Bachelor) und Arbeitskontrakte (Master), die stets sehr gut von den Studierenden evaluiert wurden. Eine Besonderheit gibt es im Fall von Prof. Dr. Marco de Pinto: Um das oben erwähnte Drittmittelprojekt abzuschließen, bleibt er dem IAAEU noch eine Weile erhalten und wird daher weiter zum Forschungsoutput des Instituts beitragen. Beide Seiten freuen sich, die erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter als Mitherausgeberin eines Buches über Arbeitsvölkerrecht

Gemeinschaftsrechtliche Regelungen zum kollektiven Arbeitsrecht beschränken sich überwiegend auf die Etablierung von Informations- und Konsultationsrechten von Arbeitnehmervertretungen in Unternehmen und Konzernen. Tarif- und Arbeitskampfrecht blieben lange weitgehend unbeeinflusst, schon wegen der immer noch nicht geklärten Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Mit Inkrafttreten der Grundrechtecharta ist in der Union ein Grundrecht auf Koalitionsbildung und -betätigung anerkannt. Durch die Bezugnahme der Charta auf die Instrumente des Europarats (Menschenrechtskonvention und Sozialcharta) wird ein stärkerer Einfluss des internationalen Arbeitsrechts auf die unionale Rechtsordnung möglich. Damit bietet sich eine systematische Erörterung des Verhältnisses des Unionsrechts zum Arbeitsvölkerrecht an, begleitet von einer Diskussion der Einflüsse dieser Rechtsquellen auf das nationale Recht. Neben Einzelveröffentlichungen zum Thema ist eine erste umfassende systematische Darstellung des Arbeitsvölkerrechts 2019 im Verlag Mohr Siebeck erschienen: Heuschmid/ Schlachter/ Ulber (Hrsg.), Arbeitsvölkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2019.

Gastwissenschaftler Dr. Clemens Buchen

Vom 12. bis 15. März 2019 war Dr. Clemens Buchen wieder Gastwissenschaftler am IAAEU. Er ist Post-Doc-Forscher am Lehrstuhl für Management und Wirtschaft der EBS Universität. Dr. Clemens Buchen arbeitete mit Dr. Alberto Palermo zusammen, um an ihrem Modell des gemeinsamen Papers weiterzuarbeiten, welches die Auswirkungen von zusammenhängenden Anreizen auf die Ergebnisse der Teamproduktion in Unternehmen untersucht.

Fachworkshop des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit IAAEU-Beteiligung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) führt im Rahmen des Zukunftsdialogs „Neue Arbeit – Neue Sicherheit" eine Reihe von Veranstaltungen durch, die sich der Zukunft der Arbeit und des Sozialstaats widmen. Zu den Themen des Zukunftsdialog gehört unter anderem die soziale Situation (Solo-) Selbstständiger. Am 7. März 2019 fand dazu im BMAS in Berlin ein Fachworkshop zum Thema „Verbesserung der Erwerbsbedingungen von (Solo-) Selbstständigen" statt, bei dem Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verbänden und dem BMAS über Möglichkeiten diskutierten, um die Erwerbsbedingungen, insbesondere die Einkommenssituation, von (Solo-) Selbstständigen zu verbessern. Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter, die das BMAS bereits bei der Vorbereitung des Workshops wissenschaftlich beraten hatte, führte als Moderatorin durch die Veranstaltung. Neben einer Ausweitung des arbeitsrechtlichen Schutzes auf bestimmte Selbstständige und einer Weiterentwicklung des Schutzes für Heimarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen wurde vor allem über tarifvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für Selbstständige und deren Verbände beraten. Dr. Thomas Klein, Akademische Rat am IAAEU, referierte über mögliche vergaberechtliche Gestaltungsoptionen zur Verbesserung der Einkommensbedingungen und schlug die Festsetzung branchenspezifischer Mindestvergütungssätze vor. Regelungsvorbilder hierfür gibt es nach seiner Einschätzung im Arbeitsnehmerentsenderecht sowie in dem inzwischen außer Kraft getretenen Mindestarbeitsbedingungengesetz. Darüber hinaus sprach sich Dr. Thomas Klein mit Blick auf die wachsende Bedeutung von selbstständiger Erwerbsarbeit über Online-Plattformen (Crowdwork, Gigwork, etc.) dafür aus, über eine Haftung der Plattformbetreiber in Bezug auf die Erfüllung der Vergütungsansprüche der Selbstständigen nachzudenken. Auch hier könne das Arbeitnehmerentsenderecht als Regelungsvorbild dienen.

Für die Teilnehmenden des IAAEU, Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter, Dr. Thomas Klein und Dominik Leist, lieferte der Fachworkshop interessante Forschungsansätze für das aktuelle DFG-Forschungsprojekt „Crowdsourcing als neue Form der Arbeitsorganisation", das sich mit der rechtlichen Stellung von Crowdworkern beschäftigt, die überwiegend auch selbstständig tätig sind.

Aktuelle Untersuchung zur Änderung der europäischen Entsenderichtlinie veröffentlicht

In einem in der Zeitschrift Soziales Recht (SR) veröffentlichten Beitrag (Jg. 2019, Ausgabe 1, S. 21 – 36) haben Dr. Thomas Klein und Alexander Schneider, beide wissenschaftliche Mitarbeiter der juristischen Arbeitsgruppe des IAAEU, die Änderung der unionsrechtlichen Entsenderichtlinie (Richtlinie 71/96/EG) durch die im Sommer 2018 in Kraft getretene Richtlinie 2018/957/EU sowie die sich daraus ergebenden Rechtsfragen grundlegend untersucht. Thematisiert werden in der Abhandlung insbesondere die Erweiterung des Katalogs der zu erstreckenden Arbeitsbedingungen, die branchenunabhängige Erstreckung allgemeinverbindlicher Tarifverträge und die Erstreckung allgemein wirksamer sowie repräsentativer Tarifverträge. Zudem werden die neuen Regelungen zur grenzüberschreitenden Leiharbeit, die weitere Annäherung der Beschäftigungsbedingungen nach einjähriger Entsendungsdauer sowie die im Zusammenhang der Entsendung relevanten Vorschläge zur Revision der Koordinierungsregelungen im Sozialrecht (= Verordnung (EG) 883/2004 und Verordnung (EG) 987/2009) eingehend beleuchtet. Klein und Schneider sind der Auffassung, dass die einzelnen Änderungen in der Sache nur zum Teil wirkliche Neuerungen mit sich bringen; andere Regelungen bestätigten dagegen lediglich die Rechtslage, von der der EuGH bereits auf Grundlage der alten Richtlinie ausgegangen war. Von einer Gleichbehandlung im Sinne „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ sei die Entsenderichtlinie nach Inkrafttreten der Richtlinie 2018/957/EU nach wie vor weit entfernt. Diesbezüglich hätten zwar die Änderung des Entgeltbegriffes und die Möglichkeit zur Erstreckung nicht allgemeinverbindlicher Tarifverträge Verbesserungen gebracht. Dieser vom Unionsgesetzgeber eingeschlagene Weg zur Verbesserung des Schutzes entsandter Arbeitnehmer sei auch begrüßenswert. Für eine tatsächliche Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Ortskräften bedürfe es jedoch weiterer Anstrengungen. Einen Beitrag hierzu könne neben dem Gesetzgeber vor allem der EuGH leisten, indem er der Arbeitnehmerfreizügigkeit in seiner Rechtsprechung zu Entsendefällen mehr Bedeutung beimesse und sie in der Abwägung mit Beeinträchtigungen der Dienstleistungsfreiheit höher gewichte.

Die Abhandlung, die sich inhaltlich auf die unionsrechtliche Ebene beschränkt, wird durch einen zweiten Beitrag der Autoren ergänzt, der sich mit der Umsetzung der besagten Änderungen in das deutsche Recht befasst und in Ausgabe 2/2019 der Zeitschrift Soziales Recht veröffentlicht wird.

Vortrag "Tarifverträge für Soloselbständige"

Mit einem weiteren spannenden Vortrag für Studierende, MitarbeiterInnen und Interessierte startete das IAAEU ins Jahr 2019. RA Antonius Allgaier (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) referierte am 16.1.2019 zum Thema "Tarifverträge für Soloselbständige". Dabei stellte er anschaulich dar, welche Schwierigkeiten die zunehmende Anzahl Soloselbständiger im Baugewerbe mit sich bringen. Besonders ging er auf die Problematik der Ausbildungskostenumlage und das hierzu ergangene BAG-Urteil vom 1. August 2017 ein. Der Vortrag endete wie üblich mit einer Diskussionsrunde, in der noch offene Fragen beantwortet wurden.
Impressionen Impressionen Impressionen
Impressionen des Vortrags

Wahrnehmung der Vielfalt im Wandel

Vielfalt gänzlich zu verstehen ist ebenso herausfordernd, wie dessen Grenzen zu verstehen. Nachdem Forschungsergebnisse von Alice Wu einige schockierende Einblicke ans Licht brachten, reagierten US-amerikanische Ökonomen mit unterschiedlichen Vorgehen. Zunächst einmal veröffentlichte die AEA eine Umfrage bezüglich des Arbeitsklimas unter ihren Mitgliedern, um die Verbreitung von unangemessenen Verhaltensweisen zu erforschen und herauszufinden, was genau diese als unangemessen definieren. Des Weiteren hat die AEA das Internetforum EconSpark eröffnet, um Aufmerksamkeit und Nutzungsintensität von EconJobMarketRumors abzulenken, da EconSpark im Gegensatz zu EJMR ein sicheres und ermutigendes Umfeld durch Transparenz kreiert. Ungeachtet dieser Maßnahmen waren die Treffen der AEA 2019 in Atlanta äußerst reich an Forschung, die die Wurzeln der Diskriminierung und die Barrieren der Vielfalt analysierte. Die vorgestellten Publikationen dieser Forschungsagenda komplementierten die allgemeinhin vorhandenen Thematiken der Makroökonomie, Mikroökonomie, Wirtschaftstheorie, Ökonometrie und die stets dringliche Unsicherheit über das Schicksal der US-amerikanischen Wirtschaft. Die Diskussionen umfassten nicht nur direkte empirische und experimentale Beweise bezüglich Diskriminierung und Vielfalt: in einigen Zusammenkommen diskutierten die führenden Köpfe der Wirtschaftswissenschaften, wie der Berufsstand stimulierende sowie entmutigende Feindseligkeit während Seminaren, den extremen Wettbewerbsgedanken und andere indirekte Mechanismen beseitigen kann, die Frauen und andere Minderheiten von der Ökonomie abhalten.

Unser Vortrag befasste sich mit den Mechanismen hinter der Geschlechtervielfalt im Vorstand und Aufsichtsrat von kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Es ist bekannt, dass Börsenunternehmen mit Frauen im Aufsichtsrat eine höhere Vielfalt erlangen wenn die Mitglieder des Vorstands gewählt werden. Unsere Studie zeigt, dass dieser Mechanismus nur bei Börsenunternehmen greift: die Firmen, die nicht unter öffentlicher Prüfung durch die Aktionäre stehen, haben viel weniger Frauen im Aufsichtsrat und viel mehr Frauen im Vorstand, ceteris paribus.
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